Bundesgericht verhandelt am Donnerstag über Kopftuch-Streit
AFP VOM 2.7.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 4107 Aufrufe Mehr zum Thema:Kopftuch, Schule, Ludin, Neutralitätspflicht
- Muslimische Lehrerin verlangt Einstellung in Schuldienst
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin verhandelt am Donnerstag über die Frage, ob muslimische Lehrerinnen während des Schulunterrichts ein Kopftuch tragen dürfen. Mit ihrer Klage will die aus Afghanistan stammende deutsche Grundschullehrerin Fereshta Ludin ihre Aufnahme in den Schuldienst Baden-Württembergs erreichen, ohne dass sie auf das Kopftuch verzichten muss. (Az: 2 C 21.01)
Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte 1998 die Übernahme Ludins in den Schuldienst abgelehnt: Wenn sie auf das Kopftuch nicht verzichte, sei sie offenbar nicht bereit, das für Beamte geltende Neutralitätsgebot in Glaubensfragen zu beachten. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Mannheim hatte das Land damit Erfolg.
Das OVG begründete sein im Juni vergangenen Jahres verkündetes Urteil, die "Neutralitätspflicht" habe Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Das Tragen eines islamisch-motivierten Kopftuches sei ein "deutlich sichtbares religiöses Symbol", dem sich die Schüler nicht entziehen könnten. Auch wenn davon auszugehen sei, dass die Klägerin die Kinder nicht religiös missionieren, sondern sich in Glaubensäußerungen zurückhalten würde, sei die "von dem Kopftuch ausgehende Signalwirkung" gerade bei einer von den Kindern als Vorbild akzeptierten Lehrerin nicht zu vernachlässigen. Zudem könne das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht die "friedliche Koexistenz unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen in der Schule beeinträchtigen".
In dritter Instanz muss nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob diese Einschätzung der im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Religionsfreiheit gerecht wird. Ob das Urteil noch am Donnerstag verkündet wird, stand zunächst noch nicht fest. In seinem Kruzifix-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 das Recht auf die so genannte negative Religionsfreiheit bekräftigt. Danach dürfen Schüler im Unterricht nicht ungewollt mit religiösen Symbolen konfrontiert werden. Neben dem OVG Mannheim hatte im März auch das OVG Lüneburg einer Lehrerin in Niedersachsen untersagt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
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