Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des palästinensischen Spenden-Vereins Hizb-ut-Tahrir bestätigt. Der Verein richte sich gegen die Völkerverständigung und habe mehrfach öffentlich zur Tötung von Menschen sowie zur gewaltsamen Beseitigung des Staates Israel aufgerufen, begründeten die Leipziger Bundesrichter ihr Urteil. (Az: 6 A 6.05)
Hizb-ut-Tahrir, "Partei der Befreiung", war im Januar 2003 vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verboten worden. Die Organisation sei dem "fundamentalistischen Islamismus" zuzurechnen und betreibe "massive antijüdische Hetzpropaganda", sagte der Minister damals.
Die gegen das Verbot gerichtete Klage hatte das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht bereits im August per Gerichtsbescheid abgewiesen. Daraufhin hatte Hizb-ut-Tahrir jedoch eine mündliche Gerichtsverhandlung beantragt. Dabei berief sich die Organisation auch auf die Religionsfreiheit. Das Grundgesetz lasse aber auch das Verbot von Religionsgemeinschaften zu, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, betonte nun das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil. Dies treffe auf Hizb-ut-Tahrir zu. Daher könne dahinstehen, ob die Organisation tatsächlich eine Religionsgemeinschaft sei.
25. Januar 2006 - 18.17 Uhr
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