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Bundesgericht: Abschiebungsandrohung auf Vorrat ist unzulässig - 1/1
AFP vom 30.8.2005   2315 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Bundesgericht: Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" ist unzulässig

Ausländer, die nach einer Abschiebung wieder illegal nach Deutschland einreisen, können künftig schneller erneut abgeschoben werden. Eine Abschiebungsandrohung, die wieder sämtliche Klagemöglichkeiten eröffnen würde, ist dann nicht mehr erforderlich, urteilte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Danach kann die Ausländerbehörde unbefristet auf die ursprüngliche Abschiebungsandrohung zurückgreifen. (Az: 1 C 29.04)




Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte das Ausländergesetz bislang anders verstanden und deshalb häufig eine Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" ausgesprochen. So auch im konkreten Fall einer Afrikanerin: Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war, drohte ihr das Bundesamt die Abschiebung nach Nigeria an. Gleichzeitig verfügte die Behörde, bei einer unerlaubten Wiedereinreise werde die Frau erneut abgeschoben.

Nach dem Leipziger Urteil ist diese zweite Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" unzulässig. Hierfür fehle es an einer rechtlichen Grundlage, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Die Androhung "auf Vorrat" sei aber auch unnötig, so das Gericht weiter. Denn nach dem Ausländergesetz könnten die Behörden bei erneuter unerlaubter Einreise auf die ursprüngliche Abschiebungsandrohung zurückgreifen. Bislang galt hierfür eine zeitliche Obergrenze von zwei Jahren; mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist diese Obergrenze jedoch zum Jahresbeginn entfallen. Eine Klage gegen die erneute Abschiebung lässt das Ausländergesetz nur zu, wenn sich die Lage im Heimatland erheblich geändert hat.

30. August 2005 - 16.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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