Bundesbereinigungsgesetz/Strafprozessordnung?

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2013 18:35:55
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)
Bundesbereinigungsgesetz/Strafprozessordnung?

Ist das alles nur quatsch, oder hat dieses Bundesbereinigungsgesetz in Bezug auf die Strafprozessordnung irgendeine Auswirkung?

Angeblich soll es eine Stellungnahme des Vorstands der deutschen Polizeigewerkschaft geben, das Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ungültig sind.

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG)
http://www.buzer.de/gesetz/7172/index.htm

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)
http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm

Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 / geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…"

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist komplett dummes Zeug und wird nur von Spinnern vertreten, die meinen, sich mit solchen pseudo-Argumenten vor Strafverfahren oder Knöllchen wehren zu können.

Es ist aber lediglich Unfug.

Diese Spinnereien gibt es auch in politisch extremen Kreisen von rechts und links. Da wird auch regelmäßig mit solchem Käse argumentiert, um zu "belegen", dass die Gesetze alle ungültig sind.

Es sollte ausreichen, sich lediglich eines gesunden (!) Menschenverstandes zu bedienen, dann kann man sich manche Antworten auch ohne juristisches Hintergrundwissen geben.



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.02.2013 18:35:55
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

@justice005

Google liefert zu diesem Thema sehr viele Treffer. Ich dachte mir, wenn es so viele zu diesem Thema Treffer gibt, dann könnte da evtl. irgendetwas drann sein.

Ich berufe mich auf das Laienprivileg und gebe nur das wieder, was in den Medien und in den Gesetzestexten publiziert wird. Aus diesem Grunde habe ich das in der Einleitung expliziet als Frage formuliert, weil ich mir eben nicht sicher bin.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das war ja auch nicht auf Sie bezogen! ;-)

Aber die Fragen gibt es auch hier im Forum regelmäßig, daher sind die Juristen hier regelmäßig genervt. Daher bitte nicht persönlich nehmen.

Alle Antworten lauten:

Ja, die Gesetze sind noch gültig,
Ja, die Bundesrepublik existiert tatsächlich
Ja, wir haben auch eine echte Verfassung
Ja, man muss sich daher auch an die Gesetze halten.

Ich könnte die Antworten auch viel umfangreicher geben, allerdings ist mir das heute abend um diese Uhrzeit ein klein wenig zu lästig.... ;)



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)


Kann man auch selbst bemerken, denn wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

quote:
Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung....werden aufgehoben.



Also: Nur die Paragraphen des Einführungsgesetzes wurden aufgehoben, nicht jedoch die Strafprozessordnung.

Genauso geht es weiter:

quote:
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung



quote:
…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten


Da ein Gesetz prinzipiell keine Einführung zu seiner Legitimität braucht, wurden diese Einführungen nun abgeschafft, da kein praktischer juristischer Nutzen mehr bestand.




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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Nur die Paragraphen des Einführungsgesetzes wurden aufgehoben, nicht jedoch die Strafprozessordnung.


Die "cranks" behaupten dann ja gerne, wenn ein Einführungsgesetz aufgehoben wird, habe damit das eingeführte Gesetz quasi rückwirkend die Rechtsgrundlage verloren.
Völliger Hokes, aber jeden Tag steht ein Dummer auf...

quote:
Ich berufe mich auf das Laienprivileg und gebe nur das wieder, was in den Medien und in den Gesetzestexten publiziert wird.


Beruf dich, auf was du willst, das glaubt dir keiner.

quote:
Angeblich soll es eine Stellungnahme des Vorstands der deutschen Polizeigewerkschaft geben, das Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ungültig sind.


Alleine diese Aussage ist doch auch mit "Laienprivileg" schon vom reinen Menschenverstand her auch für den Dümmsten nicht zu glauben.
Wenn dem so wäre, würde die Polizei ja sofort ihre Arbeit einstellen müssen, weil Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gar nicht mehr verfolgbar wären.
Dann fahren und laufen die ganzen Polizisten also nur noch zum Spaß in der Gegend herum?

Sorry, mit diesem "dumm stellen" kommen hier immer wieder Leute an, die dieselben spinnerten Ideen aus der rechten Ecke wieder hochgöbeln wollen, das glaubt dir kein Mensch mehr.
Im Englischen nennt man das übrigens "concern trolling ", also das Verkleiden von Spinnerpropaganda als "unschuldige Frage".

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3x Hilfreiche Antwort

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