Bundesarbeitsgericht zunehmend von Europa bestimmt
AFP VOM 31.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 604 Aufrufe Mehr zum Thema:EuGH, Bundesarbeitsgericht, Arbeitsrecht
Arbeitsbelastung um fast 40 Prozent gestiegen
Das Europarecht beeinflusst zunehmend die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Immer mehr Fälle würden bestimmt von der EU-Grundrechtecharta und der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in nationales Recht, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt am Dienstag in Erfurt. "Die Impulse gehen stärker von Brüssel aus als von Berlin". Diese Neujustierung etwa zur Alters- oder Geschlechterdiskriminierung sowie wegen ethnischer Herkunft sei einer der Hauptgründe dafür, dass Arbeitsbelastung des Gerichts 2011 um 40 Prozent zugenommen habe.
Schmidt zufolge wird die "Durchdringung nationalen Rechts durch Europarecht noch zunehmen". So werde sich das Gericht bei der Altersdiskriminierung etwa mit der Frage befassen müssen, ob eine altersbezogene Staffelung von Tarifurlaub gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und junge Beschäftigte Anspruch auf ähnlich viel Urlaub haben wie ältere. Im umstrittenen Fall geht es um einen zusätzlichen Arbeitstag ab dem 40. Geburtstag.
Im Herbst wird das Gericht laut Schmidt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Arbeitsrecht im Lichte der EuGH-Entscheidungen auf den Prüfstand stellen. Dabei gehe es auch um die Frage, inwieweit Gewerkschaften Zugang zu kirchlichen Einrichtungen haben.
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der am Gericht anhängigen Verfahren um 38,4 Prozent auf 3421 Fälle. Die Erfolgsquote der Antragsteller in den entschiedenen Verfahren stieg 2011 auf 27,5 Prozent gegenüber 22,9 Prozent im Jahr zuvor.
31.01.2012 - 12:30 Uhr
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