364.854
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Bundesarbeitsgericht bremst Kettenbefristu...

Bundesarbeitsgericht bremst Kettenbefristungen

AFP VOM 19.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 813 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Bundesarbeitsgericht, befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitgeber muss Befristungen gut begründen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat sogenannte Kettenbefristungen begrenzt. Eine immer wiederkehrende Befristung über lange Jahre deutet auf einen Missbrauch hin, wie das BAG entschied. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass die Befristung trotzdem rechtmäßig ist.

Das deutsche Recht erlaubt befristete Arbeitsverträge zunächst für zwei Jahre. Eine erneute Befristung ist nur mit einem "sachlichen Grund" zulässig, etwa eine Vertretung oder vorübergehende Auftragsspitzen. In Streitfällen überprüfen die Gerichte normalerweise immer nur die letzte Befristung.

In dem nun entschiedenen Fall hatte eine Justizangestellte am Amtsgericht Köln innerhalb von elfeinhalb Jahren insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge erhalten. Das BAG hatte ihre Klage zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt.

Der EuGH hatte im Januar entschieden, dass es auf die einzelnen Befristungen ankommt. Ein Arbeitgeber, der beispielsweise ständigen Vertretungsbedarf habe, könne selbst entscheiden, ob er diesen mit einer Dauerstelle oder mit mehreren befristeten Verträgen abdeckt. Allerdings könnten die einzelnen EU-Länder dies zugunsten der Arbeitnehmer konkretisieren und Hinweise auf Missbrauch berücksichtigen.

Das BAG setzte die Luxemburger Vorgaben nun arbeitnehmerfreundlich um. Danach kann ein Missbrauch auch dann vorliegen, wenn die letzte Befristung für sich genommen rechtmäßig ist. Darauf deute im konkreten Fall die besonders hohe Zahl der Befristungen über mehr als elf Jahre hin. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun aber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln nochmals die Gelegenheit, den Vorwurf des Missbrauchs zu entkräften.

Konkrete Grenzen für Kettenbefristungen setzte das BAG allerdings nicht. In einem weiteren Fall sah es bei vier Befristungen innerhalb von sieben Jahren und neun Monaten noch "keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs".

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109969
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Adrian Zeth
Heppenheim
Familienrecht, Reiserecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?