Bundesarbeitsgericht will über Pfandbon-Kündigung befinden
AFP VOM 28.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2341 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigung, Pfandbon
Revision im "Fall Emmely" zugelassen
Eine Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde, kann weiter auf einen Sieg vor Gericht hoffen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird den Fall der auch als "Emmely" bekannten Barbara E. verhandeln, wie das Gericht mitteilte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hatte die Entlassung der Kassiererin nach 31 Jahren im Betrieb für rechtmäßig erklärt.
Das BAG ließ die Revision der ehemaligen Kassiererin zu, bezog aber inhaltlich noch keine Position. Das LAG Berlin hatte im Februar entschieden, die Supermarktkette habe den Diebstahlsvorwurf durch glaubhafte Zeugen belegt. Für die Supermarktkette sei "ein irreparabler Vertrauensverlust" entstanden; sie müsse sich gerade bei einer Kassiererin auf "absolute Ehrlichkeit" verlassen können. Zudem habe die Kassiererin im Streit um den Pfandbon-Vorfall "immer wieder falsche Angaben gemacht" und "ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet".
Das LAG habe tragend auf den zweifachen Vertrauensverlust abgestellt - durch den angeblichen Diebstahl und durch die späteren Falschaussagen, erklärte nun das BAG. Ohne die falsche Belastung der Kollegin hätten die Berliner Richter daher eventuell anders entschieden. Über die Frage, ob das spätere Verhalten eines entlassenen Arbeitnehmers vor Gericht mit berücksichtigt werden kann, gibt es aber noch keine Rechtsprechung des BAG. Der Streit habe daher grundsätzliche Bedeutung und die Revision sei zuzulassen, heißt es in dem Beschluss.
Das Berliner Urteil hatte heftige Reaktionen ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte es als "barbarisch" und "asozial" bezeichnet, der Deutsche Gewerkschaftsbund vorsichtiger als Entscheidung "ohne Augenmaß". E.s Anwalt hatte bereits im Februar erklärt, er werde mit seiner Mandantin notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
E. erklärte nach der BAG-Entscheidung: "Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen. Ich habe keine Pfandbons unterschlagen und will meinen Arbeitsplatz und meine Existenzgrundlage wieder. Dazu habe ich nun wieder eine Chance."
Die Anwältin des Arbeitgebers Kaiser's-Tengelmann, Karin Schindler-Abbes, erklärte dagegen, die Entscheidung des BAG sei "eine klare Ohrfeige" für E. Im Revisionverfahren werde es nur darum gehen, ob ihr Verhalten in das Urteil einfließen dürfe.
28. Juli 2009 - 17.07 Uhr
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