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Bundesanwaltschaft verhört offenbar Soldaten wegen Kundus

AFP VOM 23.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 867 Aufrufe
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Klein, Kundusaffäre

Auch Oberst Klein und Flugleitoffizier geladen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat nach Informationen von "Spiegel Online" mit dem Verhör von Bundeswehrangehörigen wegen des Luftangriffs von Kundus begonnen. Zunächst seien zwei Zeugen, ein Geheimdiensthauptmann und ein Hauptfeldwebel, geladen. Danach müssten Oberst Georg Klein, der den Luftangriff befohlen hatte und sein damaliger Flugleitoffizier aussagen, berichtete die Online-Ausgabe des "Spiegel". Die Bundesanwaltschaft wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt mit Blick auf die zivilen Opfer des Luftangriffs wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei von den Taliban gestohlene Tanklaster starben nach offiziellen Angaben am 4. September bis zu 142 Menschen, darunter eine unklare Zahl an Zivilisten. Die Bundesregierung rechnet laut "Spiegel Online" allerdings mit einer raschen Einstellung des Verfahrens, da laut dem Völkerstrafgesetzbuch nur bestraft werden könne, wenn der Täter vorsätzlich Zivilisten umbringen wollte. Klein hatte den Vorsatz, auch Zivilisten töten zu wollen, stets abgestritten.

23. März 2010 - 15.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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