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Bund und Länder für Einsatz von elektronischen Fußfesseln

AFP VOM 6.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1185 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Debatte um Sicherungsverwahrung - CDU kritisiert Justizministerin

Bund und Länder befürworten den Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur Kontrolle gefährlicher Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Beide Seiten seien sich einig, dass dies eine sinnvolle Maßnahme sei, erklärte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Birgit Grundmann, nach Beratungen am Freitag in Berlin. Weiter Streit gab es aber um die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Die Vertreter von Bund und Ländern hätten in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre darüber diskutiert, wie der Schutz der Bevölkerung bestmöglich gesichert werden könne, erklärte Grundmann. Dazu gehöre auch die elektronische Überwachung entlassener Sicherungsverwahrter als zusätzliche Vorkehrung im Rahmen der Führungsaufsicht. Sie habe die Länder gebeten, ihrem Ministerium weitere Vorschläge zur Optimierung der Führungsaufsicht zu unterbreiten.

Rechtlich unmöglich ist nach Darstellung Grundmanns die Unterbringung dieser Personen in neuartigen geschlossenen Einrichtungen, wie sie unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angeregt hatte. Bei den entlassenen "Altfällen", über die derzeit gesprochen werde, fehle dazu die Rechtsgrundlage. Diese könnten sich aber "freiwillig" für begrenzte Zeit in Spezialeinrichtungen der Länder begeben, um sich besser auf ihre Entlassung vorzubereiten, erklärte die Staatssekretärin. Auch dies sei mit den Ländervertretern besprochen worden.

Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 können einige gefährliche Straftäter, die zu einer Haftstrafe samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, mit ihrer Entlassung rechnen. Das Straßburger Gericht hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war. Nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" befinden sich infolge des Urteils bereits 16 Schwerverbrecher auf freiem Fuß. 84 weitere müssten noch dieses Jahr entlassen werden. Insgesamt gibt es in Deutschland laut Bundesjustizministerium etwa 500 Sicherungsverwahrte.

Unabhängig von dem Straßburger Urteil will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen, die erst seit 2004 möglich ist. Die Regelung erlaubt es, Täter aufgrund "neuer Tatsachen", die während seiner Haft auftreten, in Sicherungsverwahrung zu schicken, auch wenn diese Option bei der Verurteilung nicht vorgesehen war. Die Ministerin will die Sicherungsverwahrung künftig nur noch erlauben, wenn sie bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten wird. Politiker von CDU und CSU wollen diese aber unbedingt erhalten.

Das Instrument sei "die schärfste Maßnahme, die das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben", forderte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe im "Hamburger Abendblatt". "Wir sollten uns davor hüten, ohne Not vorschnell Richtiges abzuschaffen." Auch die Deutsche Kinderhilfe plädierte dafür, die nachträgliche Sicherungsverwahrung generell zu erhalten. Dagegen sprach sich der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, für deren Abschaffung aus. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei nicht notwendig.

6. August 2010 - 16.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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