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Die Justiz im Dritten Reich

AFP VOM 30.5.2006 | Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte | 75358 Aufrufe
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Justiz, Reich, Nationalsozialisten, Hitler

In der finsteren Zeit der Jahre 1934-1936 hatte sich auch Erwin Bumke angepasst. Hatte er in den ersten beiden Jahren noch gewisse Skrupel, weil SA und SS hunderte Menschen ermordeten oder in KZ verschwinden ließen, ohne dass die Justiz einschritt, trat er 1936 selbst in die Partei ein. Sein Biograph Kolbe sagt dazu, dass sich Bumke von der Konsolidierungsphase, die 1934/1935 einsetzte, beeindrucken ließ. Während dieser Zeit war der Terror in den Hintergrund getreten und einer trügerischen Ordnung gewichen. Der Preis, der dafür gezahlt wurde, war die Abschaffung sämtlicher demokratischer Institutionen sowie der Meinungsfreiheit.

Laut Kolbe äußerte sich Bumke darüber einmal wie folgt:

"Hatten aber nicht gerade Meinungsvielfalt und Parteizersplitterung in den demokratischen Organen eine ordnungsgemäße Regierung unmöglich gemacht? Braucht man nicht angesichts der zerrütteten Verhältnisse in Deutschland eine starke Regierungsgewalt, und hatte sich die Hitler-Regierung nicht sogar im Stande gezeigt, die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit zu senken…." … "auch scheint endlich die Möglichkeit gegeben zu sein, die seit Jahren angestrebte Erneuerung des Rechts durchzuführen, die zu einer "volksnahen" Rechtsprechung führen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wiederherstellen sollte."

Damit hatte Bumke den Untergang des Reichsgerichts eingeläutet. Durch seine Abneigung und den Druck, den ihm die Parteiführung entgegenbrachte, entfernte er sich in der folgenden Zeit immer mehr von der Menschlichkeit.

Laut Kolbe war ein Grund der im Krieg eingerichtete besondere Strafsenat, dessen Vorsitzender Bumke nun wurde. Dieser Strafsenat beschäftigte sich mit den außerordentlichen Einsprüchen des Oberreichsanwaltes. Diese Einsprüche konnten außerhalb eines ordentlichen Verfahrens vorgebracht werden und endeten meistens mit der Todesstrafe des Angeklagten auch bei leichten Vergehen .

Gegen Ende des Krieges bäumte sich Bumke doch noch ein letztes Mal auf. Er war inzwischen nicht nur Präsident des Reichsgerichts und Vorsitzender des besonderen Strafsenats, sondern auch Vorsitzender des 3. Strafsenates. Bumke versuchte, nicht alles völlig aus dem Ruder laufen zu lassen, besonders bei den Nichtigkeitsbeschwerden des Oberreichsanwaltes. Eine Nichtigkeitsbeschwerde war eine revisionsartige Überprüfung eines Sondergerichtsurteils und wurde dann vor dem Reichsgericht neu verhandelt. Der Druck, den die Partei inzwischen auf Bumke ausübte, wurde 1944 zu groß für ihn. Aus dem Justizministerium konnte man vernehmen: Wenn der 3. Strafsenat Nichtigkeitsbeschwerden weiterhin derart ablehnend gegenüberstehe, werde sich der Strafsenat wahrscheinlich bald im KZ wieder finden. Bumke lenkte also ein und ging ab diesem Zeitpunkt auch im 3. Strafsenat mit aller Härte vor. Er konnte nicht mehr zurück und musste erkennen, dass sich seine früheren Skrupel bewahrheitet hatten. Die Rechtsprechung war nur noch ein Instrument zur Durchsetzung der Macht und des Terrors der NSDAP.

Als die Amerikaner am 20. April 1945 in Berlin einmarschierten, nahm sich Dr. Erwin Bumke in seiner Wohnung im Reichsgerichtsgebäude das Leben.

Quellen:
Henry Picke, Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941-1942 (1963)
Ernst Fraenkel, The Dual State (von 1940)
Dieter Kolbe, Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke (1975)
Uwe Wesel Juristische Weltkunde
Juristische Wochenschrift von 1938 Seite 3045
Wikipedia.de


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Seite 2: Das Rechtssystem der Nazis - ein kleiner Überblick
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Seite 4: Der Normenstaat - alles Auslegungssache
Seite 5: Der Weg zum Polizeistaat
Seite 6: Gründe für das Versagen der deutschen Justiz
Seite 7: Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke
Seite 8: Bumkes endgültige Entfremdung von der Menschlichkeit

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