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Bulgarischer Häftling muss über ein Jahr vermummt bleiben

AFP VOM 7.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 745 Aufrufe
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Häftling

Menschenrechtsgericht rügt unmenschliche Behandlung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien verurteilt, weil ein Häftling über ein Jahr vermummt bleiben musste. Dies sei menschenunwürdig und zudem nicht notwendig gewesen, rügten die Straßburger Richter am Donnerstag. Der damals 31 Jahre alte Mann war im Januar 2002 in Sofia festgenommen worden. Er stand im Verdacht, einen Säureanschlag auf eine Frau verübt zu haben, was er bestritt.

Im Mai 2002 ordnete die bulgarische Staatsanwaltschaft an, dass der Mann außerhalb seiner Zelle seinen Kopf mit einer geschlossenen Kapuze verhüllen musste, die nur zwei Löcher für die Augen hatte. Diese Vermummung musste er mehr als ein Jahr lang sowohl beim Hofgang tragen, als auch im Besucherraum des Gefängnisses und bei Gerichtsverhandlungen. Erst nach seinem Freispruch im Juni 2003 wurde er die Kapuze los.

Zur Begründung machte die Staatsanwaltschaft geltend, der Mann sollte nicht erkannt werden, solange die Ermittlungen liefen. Der Gerichtshof für Menschenrechte betonte hingegen, die Kapuze sei für den Bulgaren eine psychologische Belastung und damit eine zusätzliche Strafe gewesen. Seine Identität hätte auch mit anderen Mitteln geheimgehalten werden können.

7. Januar 2010 - 14.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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