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Bußgeldbescheid und Fahrverbot wegen Blitzer an roter Ampel in Neubrandenburg Mecklenburg-Vorpommern
Von Rechtsanwalt Sascha Kugler 10.9.2012 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 1819 Aufrufe Mehr zum Thema:Neubrandenburg, Ampel, Blitzer, Mecklenburg, Einspruch
Bei einem Rotlichtverstoß an einer roten Ampel droht nicht nur ein Bußgeld sondern teilweise auch ein Fahrverbot. Dabei blitzt es nun in Neubrandenburg wieder häufiger.
Die Starenkästen und Blitzerampeln zur Ahndung von Rotlichtverstößen in Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern sind über die Stadtgrenze hinaus bekannt. An den Kreuzungen Neubrandenburgs blitzt es nun sogar wieder häufiger. Die Stadt hat zwei Kontrollanlagen für Rotlichtsünder wieder aktiviert, so dass den betroffenen Fahrern beim Überfahren einer roten Ampel an den Kreuzungen Neustrelitzer Straße Ecke Weidenweg sowie Demminer Straße Ecke Kranichstraße ein Blitzer entgegen strahlt. So erwischt es wieder jeden Tag diverse Autofahrer.
Die auf die rote Ampel folgenden Bußgeldbescheide wegen einer Ordnungswidrigkeit müssen jedoch nicht anstandslos hingenommen werden. Ca. 50 % der erstellten Fotos reichen als Beweismittel nicht aus, so dass die Bußgeldverfahren eingestellt werden müssen. In vielen Fällen ist der Fahrer gar nicht zu erkennen. Die meisten Betroffenen sind sich des Verstoßes gegen die rote Ampel jedoch bewusst und zahlen in vielen Fällen einfach auf den Bußgeldbescheid, obwohl keine gerichtsfesten Beweismittel vorliegen.
Sascha Kugler
Berlin
29 Bewertungen Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht
Dabei wird ein Rotlichtverstoß im Punktesystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg schwer geahndet.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde drohen dem Betroffenen 90,00 € Geldbuße und drei Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Bei mehr als einer Sekunde und somit einem qualifizierten Rotlichtverstoß drohen dem Betroffenen bereits 200,00 € sowie vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Für die erwischten Rotlichtsünder steht somit viel auf dem Spiel, aber was ist zu tun, wenn es geblitzt hat?
Sie werden nach einem Blitzer an einer roten Ampel bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten zunächst einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Auf diesen Anhörungsbogen brauchen Sie nicht zu reagieren. Die Angaben zur Sache sowie zur Person sind alle freiwillig und Sie haben grundsätzlich das Recht zu schweigen.
Es ist jedoch auffallend, dass die Bußgeldbehörde in Mecklenburg-Vorpommern, viele Bußgeldverfahren bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens einstellt, wenn nachvollziehbare Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung oder andere Gründe vorgebracht werden.
Für Sie als Betroffener ist es jedoch nahezu unmöglich, sich qualifiziert auf den Tatvorwurf im Anhörungsbogen einzulassen, weil nur ein beauftragter Rechtsanwalt in Ihrem Namen Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragen kann.
Erst diese Akteneinsicht ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfen. Ein Rechtsanwalt der seinen Fokus auf das Straßenverkehrsrecht gelegt hat, kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte aufgrund seiner fundierten Kenntnisse die Messung sowie die vorhandenen Beweismittel insbesondere die Qualität der vorliegenden Tatfotos und deren Verwertbarkeit feststellen.
In vielen Fällen ist die Qualität des Tatfotos von sehr schlechter Qualität, so dass dieses als Beweismittel zur Identifizierung nicht ausreicht und das Verfahren eingestellt werden muss.
Dies ist bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides möglich. Deshalb sollte bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zumindest mit der Beantragung der Akteneinsicht beauftragt werden. Denn nur nach dem Blick in die Ermittlungsakte ist es möglich zu überprüfen, ob der Ihnen gemachte Verkehrsverstoß auch nachweisbar ist und Bestand haben kann.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts in den meisten Fällen übernommen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch meine Artikel:
Blitzer, Blitzerampel, Mausefalle, ESO ES 3,0, Poliscan Speed - Post aus der Magazinstraße
http://www.123recht.net/Blitzer-und-rote-Ampel-in-Berlin-Bugeldbescheid-des-Polizeipraesidenten-in-Berlin-__a109434.html
Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messung mit PoliScan Speed
http://www.123recht.net/article.asp?a=39573
Bußgeldverfahren eingestellt, weil das Blitzer - Foto oder das Video nicht als Beweis anerkannt wird
http://www.123recht.net/article.asp?a=53642
Einspruch gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldbescheid
http://www.123recht.net/article.asp?a=63083
Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Lohnt sich der Einspruch?
http://www.123recht.net/article.asp?a=67115
Einstellung Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Messgerät Einseitensensor ESO ES 3.0
http://www.123recht.net/article.asp?a=67964
Bußgeldbescheid nach Messung mit Laserpistole wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Foto unverwertbar
http://www.123recht.net/article.asp?a=82340
Fahrverbot nach Bußgeldbescheid wegen Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3,0
http://www.123recht.net/article.asp?a=83210
Punkte, Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen – Was nun?
http://www.123recht.net/article.asp?a=26594
Handy am Steuer
http://www.123recht.net/article.asp?a=17605
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
http://www.123recht.net/article.asp?a=20698
Punkte in Flensburg und Punkteabbau im Verkehrszentralregister
http://www.123recht.net/article.asp?a=30420
Rechtsanwalt Sascha Kugler
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