Bußgeld oder Haft?

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Bußgeld oder Haft?

Hallo,

ich habe heute Post (keine Postzustellungsurkunde) vom Zollamt erhalten. Ich habe ein Bußgeld zu zahlen.
Es wird Erzwingungshaft angedroht sofern ich das Bußgeld nicht bezahle oder nicht in Raten bezahle.

Aufgrund meiner derzeitigen wirtschaftlichen Lage (monatliches Gehalt 850 EUR brutto) + Insolvenzantrag durch Amtsgericht erzwungen kann ich das Bußgeld nicht bezahlen.

Was kann ich unternehmen werden, um die Erzwingungshaft und abzuwenden?

P.S. Eine Erzwingungshaft ist für keine Partei vorteilhaft.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Was kann ich unternehmen werden, um die Erzwingungshaft und abzuwenden? Nichts, außer bezahlen. Mit 850 Euro haben Sie doch übrigens lässig einen Anspruch auf Alg 2, zumindest wenn Sie nicht gerade mietfrei wohnen...
Eine Erzwingungshaft ist für keine Partei vorteilhaft. Ja und? Sie glauben jetzt nicht wirklich, daß man deswegen auf die Vollstreckung der E-Hat verzichtet?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

welche ist die kleinste monatliche Rate die Behörden akzeptieren müssen?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Mit 850 Euro haben Sie doch übrigens lässig einen Anspruch auf Alg 2, zumindest wenn Sie nicht gerade mietfrei wohnen...


Ich wohne NICHT mietfrei. Miete in unserer WG ist sehr gering

Ich bitte mal um Hilfe. Mit solchen dummen Kommentaren wie .
quote:
Sie glauben jetzt nicht wirklich, daß man deswegen auf die Vollstreckung der E-Hat verzichtet?

ist mir nicht geholfen.

In einem anderen Beitrag in diesem Forum hatte sogar jemand behauptet dass man wegen der Nichtzahlung eines Bußgeldes nicht mit einer Haft rechnen muss. Lügen kann jeder schreiben wenn er dafür nicht haftbar gemacht werden kann, daher bitte ich kompetente Antworten.

Welche ist die kleinste monatliche Rate die Behörden akzeptieren müssen?


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Welche ist die kleinste monatliche Rate die Behörden akzeptieren müssen?


Behörden müssen überhaupt keine Raten akzeptieren!

dies ist alles eine Kann entscheidung.

wenn man z.b 5€ Raten anbietet und dem zuständigen Rechtspfleger/ Sachbearbeiter gefällt dies nicht und lehnt das ab weil er/sie es für zu gering empfindet dann hat man eben pech.

es gibt da kein Die müssen aber 5 oder 10 Euro Raten annehmen

Die Strafwirkung ginge völlig verloren,und wäre recht Sinnfrei wenn man nur Mini-Raten abstottern und somit eine Strafe erst in 1 - 2 Jahren bezahlt wäre.

mit ca 50.- Euro mtl geben sich normalerweise Staatsanwaltschaften als Rate zufieden, wie dies aber beim Zollamt ist weis ich nicht.



-- Editiert seidi256 am 24.04.2014 23:45

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Mit solchen dummen Kommentaren wie .

[color=green]Sie glauben jetzt nicht wirklich, daß man deswegen auf die Vollstreckung der E-Hat verzichtet?[/color]

ist mir nicht geholfen.




Naja, mit Sprüchen wie:

quote:
Aufgrund meiner derzeitigen wirtschaftlichen Lage (monatliches Gehalt 850 EUR brutto) + Insolvenzantrag durch Amtsgericht erzwungen kann ich das Bußgeld nicht bezahlen.


P.S. Eine Erzwingungshaft ist für keine Partei vorteilhaft.


fordert man solche Kommentare nun mal heraus.

quote:

daher bitte ich kompetente Antworten.


Gerne. Dafür müßten Sie allerdings erst mal die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die man benötigt, um kompetent antworten zu können:

Höhe des Bußgeldes?

NETTO-Einkommen?

Höhe der Miete (incl. Heizung/Strom - ohne Telefon/Internet usw.)?


-- Editiert !!Streetworker!! am 25.04.2014 02:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 447x hilfreich)

quote:
Was kann ich unternehmen werden, um die Erzwingungshaft und abzuwenden?


Leider nur eins: bezahlen! Abgesehen davon ist die Überschrift irreführend. Es gibt kein "Bußgeld oder Haft" im Sinne von "Wenn ich mich in den Knast setze, muss ich das Bußgeld nicht mehr bezahlen". Erzwingungshaft ist nicht gleichbedeutend mit Ersatzstrafe. Vielmehr besteht die Pflicht zur Begleichung des Bußgeldes auch nach Verbüßung der Erzwingungshaft weiterhin.

Vielleicht kriegen Sie beim HZA eine ratenweise Regelung hin. Dann sollten Sie sich aber schleunigst (!) darum kümmern. Bis eine Ladung zum Antritt der E-Haft kommt, wird nämlich nicht allzu viel Zeit vergehen.

Gruß
Krypton

-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 25.04.2014 09:56

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#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Hier kann ich den Vorrednern nur beipflichten, sie haben genau 4 Optionen.

1.) Bezahlen
2.) mit dem HZA (Hauptzollamt) über eine Ratenzahlung verhandeln. Allerdings müssten Sie mal die Höhe der Forderung die Art der Forderung benennen, damit hier mal gesagt werden kann was zumutbar ist und was nicht.
3.) In den Knast gehen, wobei die Forderung dann immer noch besteht.
4.) Im übrigen darf Erzwingungshaft dann nicht angeordnet werden wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit dargelegt haben. Also können Sie auch die Eidesstattliche Versicherung ablegen, müssen dann natürlich damit rechnen das Ihre Konten bepfändet werden.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#8
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich möchte euch mal etwas mitteilen. Ich bin mindestens genauso Gerechtiskeitsfanatisch wie ihr es seid.

In meiner Laufbahn als selbstständiger Unternehmer hatte ich schon kleinere sechs-stellige Beträge NUR für Prozesskosten und Rechtsbeistand (meiner und Gegner) berappen müssen. Lasst euch das mal BITTE auf der Zunge zergehen: über hunderttausend EURO (für Rechtsstreitigkeiten).

Und ihr müsst mir glauben, eine Vielzahl der Richter haben willkürlich geurteilt. Durch gezieltes Nachfragen bei Richtern (ich habe mich nicht sehr beliebt gemacht, teilweise habe ich diese Richter auch am Telefon beschimpft) musste ich in sehr vielen Fällen feststellen, dass Richter die Aktenlage nicht kennen. Ihr könnt gar nicht nachvollziehen wie sehr CHANCENLOS man ist ohne einem Rechtsanwalt. Ohne Rechtsbeistand spielt die Justiz gerne mal GOTT! Zum Glück waren es bisher nur Zivilverfahren mit denen ich zu kämpfen hatte.

Mich wundert, dass in unserem schönen Deutschland nicht viel mehr Leute Amo**-Laufen !!!

Bitte kommentiert meinen Schwachsinn nicht, Ich bin mir bewusst, dass viele von euch anders denken, schließlich leben wir in einem "gerechten" Rechtsstaat ;) (schmunzel)

---

Nun zurück zu meinem Fall (Streit mit dem Zollamt): Ich hatte zirka 50 Angestellte (insgesamt, jedoch nicht gleichzeitig beschäftigt). Nur eine einzige Person wurde über den kurzen Zeitraum von 3 Monaten NICHT sozialversicherungspflichtig angemeldet. Diese Person war im Jahre 2006 bei mir beschäftigt mit einem geringen Lohn von zirka 250 EUR im Monat (Grund der NICHT-Meldung: Die Mitarbeiterin wollte mir Ihre Kontaktdaten mitteilen, hat dies aber NIE getan, schließlich war der Kontakt abgebrochen).

Eines Tages (MITTE 2012) sind unangekündigt Zollbeamte in meine Geschäftsräume hineingeplatzt und haben sämtliche personal-relevante Dokumente kopiert.

Leider hatte man mir nachweisen können, dass eine Mitarbeiterin nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde (anhand der Empfangsbestätigung marginaler Bargeld-Auszahlungen, insgesamt unter 800 EUR). Ich konnte den Zollbeamten nachweisen, dass diese Minijobberin im Jahre 2006 bei mir gearbeitet hatte und habe meine Lage dargelegt. Gleichzeitig habe ich NACHWEISEN können, dass die Mitarbeiterin im Jahre 2006 (6 Jahre bevor die Zollbeamten meine Geschäftsräume durchsucht haben) bei mir gearbeitet hatte und die Angelegenheit somit verjährt ist.

Ratet mal inwiefern meine Stellungnahme von den Staatsdiensern/Zollbeamten berücksichtigt worden ist:

GAR NICHT !!!!!!!!

Nun droht mir Erzwingungshaft (meiner Meinung nach, weil ein Zollbeamter Gott spielen will; wie beschrieben ist das meine Meinung, schließlich hätte das A*loch auch meine Stellungnahme und die Verjährungsfristen berücksichtigen müssen).

Übrigens, mein Gehalt entspricht 850 EUR brutto bzw. 676,38 EUR netto.

Ich möchte für mich abwägen, ob ich das Bußgeld bezahle oder die Erzwingungshaft antrete.

Daher bitte ich um objektive Beantwortung meiner noch offenen Fragen:
- Werde ich vor Haftantritt mittels Postzustellungsurkunde informiert ? (Info: Bisher hatte ich keine Postzustellungsurkunde erhalten; Bußgelder und Erzwingungshaft wurden bisher nur per regulärer Briefpost angedroht; reguläre Post könnte evtl. auf dem Transportweg verloren gehen)
- Wie lange wird die Erzwingungshaft andauern ? Wie lange muss ich ins Gefängnis ? (wetten, dass NIEMAND diese einfache Frage beantworten kann)
----- Gekoppelte Frage: Aus welchem Grund muss ich in Erzwingungshaft ? Für mich erschließt sich der Grund nicht (schließlich bleibt die Forderung bestehen).
- Sofern ich meine Haft abgesessen habe, kann mir der Zoll / das Zollamt erneut mit Erzwingungshaft drohen ? ich wurde hier im Forum bereits belehrt, dass mich die Haft NICHT von der Zahlung des Bußgeldes befreit).
- WICHTIG: Das Mitglied "Rechtsmacher" schrieb in dem vorherigen Beitrag, dass ich - aufgrund meiner (aktuellen finanziellen) Lage - nicht in Erzwingungshaft genommen werden darf. Wie lege ich bitte meine Zahlungsunfähigkeit dar, und bitte vor allem WEM gegenüber???? Etwa dem Zollamt, jene Partei die meine Schreiben nicht berücksichtigt ODER dem zuständigen Richter (habe ich vor Haftantritt oder Erlass eines Haftbefehls überhaupt noch die Möglichkeit dem zuständigen Richter die ganze Angelegenheit zu schildern ?).

Ich bin so sehr dankbar wenn mir jemand Tipps gibt um mich vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahrt.

Danke für eure OBJEKTIVEN Antworten, Tipps, Tricks etc im voraus !

-- Editiert verzweifelt335 am 07.05.2014 01:55

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

- WICHTIG: Das Mitglied "Rechtsmacher" schrieb in dem vorherigen Beitrag, dass ich - aufgrund meiner (aktuellen finanziellen) Lage - nicht in Erzwingungshaft genommen werden darf. Wie lege ich bitte meine Zahlungsunfähigkeit dar, und bitte vor allem WEM gegenüber???? Etwa dem Zollamt, jene Partei die meine Schreiben nicht berücksichtigt ODER dem zuständigen Richter (habe ich vor Haftantritt oder Erlass eines Haftbefehls überhaupt noch die Möglichkeit dem zuständigen Richter die ganze Angelegenheit zu schildern ?). Vergessen Sie es einfach - das funktioniert nicht mal bei Alg-2-Empfängern, und Ihre wirtschaftliche Lage ist mit 850 Euro und wenig Miete noch besser als die eines Alg-2-Empfängers. Siehe auch hier: http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=38132092&va=22930375
- Wie lange wird die Erzwingungshaft andauern ? Wie lange muss ich ins Gefängnis ? (wetten, dass NIEMAND diese einfache Frage beantworten kann) Erstens ist das keine einfache Frage und zweitens haben Sie ja nirgends die Höhe des Bußgeldes erwähnt.

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#10
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo muemmel,

danke für deinen Beitrag. Deinen Informationen nach muss ich mich mit Haft ober der Bußgeldzahlung abfinden ??

Ist das nun Fakt ?

Das Bußgeld beträgt 1.500 EUR
(damals waren das für mich Peanuts und ich hätte niemanden mit Rechtsfragen belästigt um 1.500 EUR zu hinterfragen. 1.500 EUR sind momentan zu viel für mich)

-- Editiert verzweifelt335 am 07.05.2014 02:18

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Deinen Informationen nach muss ich mich mit Haft ober der Bußgeldzahlung abfinden ?? Na, die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt es auch noch.
Das Bußgeld beträgt 1.500 EUR Na, da tippe ich mal auf 2 bis 3 Wochen Haft. Eine wiederholte Vollstreckung ist übrigens laut § 96(3) OWiG unzulässig. Daß die Eintreibung auch nach der Haft noch möglich ist, wissen Sie ja schon, aber die ist auch nur bis zur Verjährung zulässig. Aber da Sie ja Arbeit haben, würde ich es nicht unbedingt auf eine E-Haft ankommen lassen - wie wollen Sie das Ihrem Chef erklären?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Werde ich vor Haftantritt mittels Postzustellungsurkunde informiert ? <hr size=1 noshade>


In der Regel = nein [§ 27, Abs. 3, Satz 1 StVollStrO]

quote:<hr size=1 noshade>Wie lange wird die Erzwingungshaft andauern ? Wie lange muss ich ins Gefängnis ? (wetten, dass NIEMAND diese einfache Frage beantworten kann) <hr size=1 noshade>


Was soll sowas? Wetten, dass Sie die einfache Frage nicht beantworten können, was mein Lieblingsresaurant nächte Woche auf der Mittagskarte zu stehen hat?!?

Nee, können Sie nicht, woher auch?, weil das der Koch das erst nächste Woche entscheidet.

Ebenso, wie bei Ihnen die Justiz entscheidet, wielange Erzwingungshaft angeordnet wird. Woher sollen wir das also wissen?

quote:<hr size=1 noshade>
Gekoppelte Frage: Aus welchem Grund muss ich in Erzwingungshaft ? Für mich erschließt sich der Grund nicht (schließlich bleibt die Forderung bestehen). <hr size=1 noshade>


Weil das Geseetz das so vorsieht, in Fällen, wo der Zahlungsschuldner, dem Zahlungserleichterungen (Raten) gewährt sind, auch diesen nicht nachkommt.

Anders herum gesagt: Legen Sie Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich der Gesamtsumme dar, werden Ihnen Raten bewilligt (deren Höhe aber halt nicht Sie bestimmen, sondern das Gericht). Kommen Sie diesen Ratenzahlungen nach, müssen Sie nicht in Erzwingungshaft.

quote:<hr size=1 noshade>Sofern ich meine Haft abgesessen habe, kann mir der Zoll / das Zollamt erneut mit Erzwingungshaft drohen ? <hr size=1 noshade>


§ 96 OWiG
(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen , wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.


...allerdings sind sie nach wie vor Zahlungspflichtig und der Betrag fällt auch nicht unter die Restschuldbefreiung beim Insoverfahren.

quote:<hr size=1 noshade>WICHTIG: Das Mitglied "Rechtsmacher" schrieb in dem vorherigen Beitrag, dass ich - aufgrund meiner (aktuellen finanziellen) Lage - nicht in Erzwingungshaft genommen werden darf... <hr size=1 noshade>


...wenn Sie aufgrund einer dargelegten Zahlungsunfähigkeit Raten bewilligt bekommen und diesen nachkommen.

quote:<hr size=1 noshade>Wie lege ich bitte meine Zahlungsunfähigkeit dar, und bitte vor allem WEM gegenüber???? <hr size=1 noshade>


Indem Sie Belege über Einkommen und Ausgaben zusammenstellen und an die zust. Verwaltungs-/Vollstreckungsbehörde übersenden, mit der Bitte um Ratenzahlung.

quote:<hr size=1 noshade>Etwa dem Zollamt, <hr size=1 noshade>


Ja, im jetzigen Verfahrensstadium (solange die Erzwingungshaft noch nicht vom Gericht angeordnet ist) ist die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, der richtige Adressat dafür. § 92, 1. Halbsatz, iVm. § 90 OWiG

quote:<hr size=1 noshade>jene Partei die meine Schreiben nicht berücksichtigt <hr size=1 noshade>


Mal am Rande gefragt: Warum legen Sie nicht einfach Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wenn Sie so sicher sind, dass die OWi verjährt ist. Fristende für den Einspruch wäre die Nacht von morgen (Donnerstag) auf übermorgen (Freitag) um 23:59:59 (Eingang des Widerspruchs bei der Behörde) - wenn Sie den Bußgeldbescheid am 24.04. erhalten haben. Steht aber auch alles im Bescheid selbst.

quote:<hr size=1 noshade>ODER dem zuständigen Richter . <hr size=1 noshade>


Noch gibt es keinen zuständigen Richter.

quote:<hr size=1 noshade>
(habe ich vor Haftantritt oder Erlass eines Haftbefehls überhaupt noch die Möglichkeit dem zuständigen Richter die ganze Angelegenheit zu schildern ?) <hr size=1 noshade>


Wenn Sie den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lassen unterhält sich niemand mehr mit Ihnen über die Sache als solche (also den Grund des Bußgeldes), auch kein Richter. Dazu müssen Sie wie gesagt Widerspruch einlegen, wozu Sie allerdings nicht mehr viel Zeit haben, wie oben dargelegt.


quote:<hr size=1 noshade>Ich bin so sehr dankbar wenn mir jemand Tipps gibt um mich vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahrt. <hr size=1 noshade>


Entweder den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lassen und Ratenzahlungt vereinbaren und dieser nachkommen

oder

Widerspruch einlegen und die Sache vor Gericht ausfechten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#13
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen lieben Dank für alle Antorten.

Nun habe ich Post vom Amtsgericht (wieder nicht per Postzustellungsurkunde) erhalten.

Man gibt mit Gelegenheit Stellung zu dieser Angelegenheit zu nehmen und gibt mir die Möglichkeit die volle Zahlung zu leisten.

Habe ich noch die Möglichkeit dem Richter zu beschreiben, dass das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist, weil das Bußgeld sich auf eine Tat bezieht, welche längst verjährt ist. (Beschreibung der Tat "Schwarzarbeit" siehe meinen Beitrag vom 07.05.2014 um 01:31 UHR).

Hat eine Verteidigung überhaupt noch Sinn um das Bußgeld und die Erzwingungshaft abzuwenden ??

Auf Wunsch tippe ich das Schreiben des Amtsgerichts ab.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Habe ich noch die Möglichkeit dem Richter zu beschreiben, dass das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist, weil das Bußgeld sich auf eine Tat bezieht, welche längst verjährt ist. (Beschreibung der Tat "Schwarzarbeit" siehe meinen Beitrag vom 07.05.2014 um 01:31 UHR). Nö. Lesen Sie einfach mal den Beitrag von Streetworker, der direkt über Ihrem Beitrag steht - da steht die Antwort auf diese Frage.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
verzweifelt335
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:

>Bußgeld oder Haft?
- WICHTIG: Das Mitglied "Rechtsmacher" schrieb in dem vorherigen Beitrag, dass ich - aufgrund meiner (aktuellen finanziellen) Lage - nicht in Erzwingungshaft genommen werden darf. Wie lege ich bitte meine Zahlungsunfähigkeit dar, und bitte vor allem WEM gegenüber???? Etwa dem Zollamt, jene Partei die meine Schreiben nicht berücksichtigt ODER dem zuständigen Richter (habe ich vor Haftantritt oder Erlass eines Haftbefehls überhaupt noch die Möglichkeit dem zuständigen Richter die ganze Angelegenheit zu schildern ?).

Antwort von Mitglied muemmel:
Vergessen Sie es einfach - das funktioniert nicht mal bei Alg-2-Empfängern, und Ihre wirtschaftliche Lage ist mit 850 Euro und wenig Miete noch besser als die eines Alg-2-Empfängers. Siehe auch hier: http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=38132092&;va=22930375




Hallo,
ich bin total verzweifelt. Heute kam Post mit dem Beschluss "ERZWINGUNGSHAFT 20 TAGE".
Ich verliere unter Garantie meinen Job + Wohnung.

Sehr sehr sehr sehr eigenartig ist, dass ich laut dem Beschluss die Möglichkeit hatte (nicht mehr habe) meine Zahlungsunfähigkeit darzulegen.

Ich verstehe nicht wieso hier im Forum geschrieben wurde, dass ich diese Möglichkeit ganz schnell vergessen sollte.

Was kann ich tun um die Erzwingungshaft zu verhindern?

- Geld auftreiben um ganz schnell zu bezahlen ??

Den Worten des Beschlusses zu urteilen hätte ich die Möglichkeit gehabt durch Darlegen meiner Zahlungsunfähigkeit die Erzwingungshaft abzuwenden, Sie haben jedoch geschrieben, dass ich das "ganz schnell vergessen sollte".



-- Editiert verzweifelt335 am 27.06.2014 11:50

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Ich verstehe nicht wieso hier im Forum geschrieben wurde, dass ich diese Möglichkeit ganz schnell vergessen sollte. Ganz einfach - weil es nicht funktioniert hätte.
Geld auftreiben um ganz schnell zu bezahlen ?? Ganz genau.
Ich verliere unter Garantie meinen Job + Wohnung. Und das wissen Sie jetzt woher? Wegen einer kurzen Haftverbüßung darf man Ihnen den Job gar nicht kündigen. Der Arbeitgeber muß Sie unbezahlt freistellen, oder Sie nehmen halt Ihren Urlaub in der Zeit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#17
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

also wegen 20 Tagen Erzwingungshaft verliert niemand seine Wohung
und beim Job kann man Urlaub nehmen oder zumindest sich in dieser kurzen zeit Freistellen lassen
alternativ Krankschreiben lassen.

es gibt da immer möglichkeiten

es geht hier immerhin nur um 20 Tage, die man jetzt noch abweden könnte indem man das Geld nun am besten sofort bezahlt

-- Editiert seidi256 am 27.06.2014 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

alternativ Krankschreiben lassen. Dazu muß man aber bekanntlich krank sein - Sie wollten doch hier jetzt nicht zum Betrug anstiften, oder? Der TE hat ja schon genug Probleme...
Zum Thema "Arbeit und Haftantritt" sei auf diesen Thread verwiesen, wo nachgelesen werden kann, warum der AG da gar nicht kündigen kann, sondern freistellen muß: http://www.123recht.net/Kuendigunsfrist-bei-Haftantritt-__f473565.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
alternativ Krankschreiben lassen. Dazu muß man aber bekanntlich krank sein - Sie wollten doch hier jetzt nicht zum Betrug anstiften, oder? Der TE hat ja schon genug Probleme...


von Anstifen ist nicht die rede..
wieviele Leute gehen den heutzutage wegen jedem kleinen weh wehchen zum Arzt
Krankschreibung wegen z.b psychischem Stress ist heutzutage doch weit verbreitet,
das hat mit Betrug nix zutun!!

zudem hat der TE ja geschrieben das er eh verzweifelt ist wie ja auch sein nickname aussagt..

und wer Verzweifelt ist der kann eh keine volle und gute Leistung bringen
wenn man probelme hat dann ist man schelcht drauf und arbeitet auch dementsprechend.wenn der TE einem Arzt das so rüberbringt was soll daran Betrug sein??
grade in unserer Heutigen Leistungsgesellschaft geht es doch vielen Menschen so!!


-- Editiert seidi256 am 27.06.2014 15:48

-- Editiert seidi256 am 27.06.2014 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

das hat mit Betrug nix zutun!! Wenn ihm kein Gehalt zusteht, weil er in Haft ist und nicht zu Arbeit erscheinen kann - warum sollte ihm dann wohl eine Lohnfortzahlung zustehen?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Wenn ihm kein Gehalt zusteht, weil er in Haft ist und nicht zu Arbeit erscheinen kann - warum sollte ihm dann wohl eine Lohnfortzahlung zustehen?



es gibt eine ganze reihe von Verhinderungen aus persönlichen Gründen.

z.b bei Familiäre Ereignisse
wie Hochzeiten,Beerdigungen,Geburt der Kinder usw bekommt man auch Lohnfortzahlung
genauso wie persönliche Unglücksfälle wie bei Einbruch, Brand oder einen sonstigen Unglücksfall.

ich würde eine Krankschreibung ja auch nur als letze Möglichkeit sehen wenn der AG nicht mit sich Reden lässt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

zudem würde er ja auch wenn er 20 Tage Urlaub nimmt eine Lohnfortzahlung bekommen egal ob er nun in Haft sitzt oder nicht

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