Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Kleiner Jurist, ich habe die AGBS eben NICHT zu kenntnis genommen!
Die AGBS stehen weder auf dem Parkschein selber noch am Automaten. Ich weiß von anderen das wohl irgendwo ein Schild mit den AGBS stehen soll, aber das ist mir nicht bewußt aufgefallen.
Außerdem ist der Parkplatz mit dem Schild für offentlichen Parkplätze ausgewiesen, da suche ich ja nicht nach AGB, weil ich aufgrund des Schildes annehmen es ist ein öffentlicher.
Und somit sind die AGBS in meinen Augen nicht wirksam.
von Sabine79 am 14.02.2007 08:24
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Mir ist noch nicht ganz klar, was du eigentlich willst?
Auf einer Stufe mit denen möchtest du nicht stehen.
Die Gebühr hast du auch schon bezahlt.
Den nervigen Schriftverkehr mit denen möchtest du dir auch nicht antun.
Also abhaken und gut.
Wozu die ganze Diskussion um Nötigung etc.? Die Auseinandersetzung wird dir mit Sicherheit die Zeit stehlen, die du ja jetzt schon nicht hast.;)
Im Übrigen:
Meines Wissens steht auf dem Parkplatz an der Louisenstraße, Ecke Alaunstraße das Schild mit den AGB direkt in der Einfahrt zum Parkplatz, unschwer zu erkennen.
von babu am 14.02.2007 16:39
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Das mit dem Einbeziehen der AGB ist immer so eine Sache. Nur weil du sie nicht gesehen hast, heißt es nicht, dass sie nicht Vertragsbestandteil geworden sein. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme genügt. Dies wäre Sache des Einzelfalls und kann hier aus der Ferne nicht bewertet werden.
Würde es auch ruhen lassen.
von KleinerJurist am 14.02.2007 16:52
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
http://www.fu-berlin.de/jura/2Forschung/WE1/LS_Haeublein/Veranstaltungen/0506WS/v_bgb_at/Folie_10__Teil_1__-_AGB.pdf En aufschlussreicher Aufsatz zur Einbeziehung der AGB. (Seite 4)
Demnach wird teilweise die Meinung vertreten, eine Hinweis auf dei AGB muss auf dem Parkschein stehen. Zumindest muss aber bei Vertragsabschluss die Kenntnisnahme möglich sein. Das bedeutet hier, dass an der Einfahrt die AGB aushängen müssen.
Babu: Natürlich ist für Sabine die Sache durch. Hier scheint aber ein Parkplatzbetreiber üble Abzocke zu betreiben, so dass es sich lohnt das Thema mal grundsätzlich zu durchleuchten.
von Interessierter Laie am 15.02.2007 08:53
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Es ging mir lediglich nur noch darum ob es Sinn macht eine Anzeige wegen Nötigung zu stellen oder ob es Zeitverschwendung ist da die dann sowieso eingestellt wird.
von Sabine79 am 16.02.2007 12:56
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Hallo, ich bin auch aus Dresden und mir ist gestern abend das selbe passiert auf diesem Parkplatz. Als ich dies heute einem Arbeitskollegen erzählte meinte er das ich nur nicht zahlen sollte. Ich würde wohl noch 2 Briefe von einem Inkassobüro bekommen und dann noch mal ein ganz hartes Schreiben mit Drohung von strafrechtlichen Konsequenzen und danach hätte es sich das auch erledigt.
Ich habe auch mal eine Frage. Mein Auto läuft über meine Firma wie wollen die mir beweisen wer damit auf ihrem Parkplatz stand. Ich finde das schon recht heftig mit der Drohung auf dem Zettel und dem "Angebot zur Güte" in Höhe von 25,40€ innerhalb von 3 Tagen.
von matzedd am 27.02.2007 12:08
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