Büro im eigenen Haus - Betriebsvermögen

17. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
EinHilfesuchender2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Büro im eigenen Haus - Betriebsvermögen

Hallo Community,

ich hoffe, ich bin hier richtig..

Ich will mit einem Freund eine GbR gründen. Dafür hätten wir ein Souterrainzimmer, das bis jetzt ungenutzt war, renoviert und zum Büro gemacht. Dieses Zimmer befindet sich nicht in dem Haus, in dem ich wohne, sondern in einem Haus, das mir mein Vater aus erbschaftssteuerlicher Sicht schon zu 85% überschrieben hat. Darin sind 3 Mietparteien im EG, 1. und 2. Stock.
Unser Steuerberater hat uns gesagt, dass das Büro bei diesen Bedingungen ins Betriebsvermögen übergehen würde und bei einer Betriebsauflösung eines Tages eine ordentliche Steuernachzahlung kommen würde. Wenn ich es richtig verstanden habe durch die Wertsteigerung der Immobilie?!
Nun meine Frage: Kann ich das auf irgendeine Weise vermeiden und das Büro trotzdem nutzen?
Ich hoffe, das waren alle wichtigen Angaben. Als Laie tut man sich da schwer.. :)

Schon mal besten Dank und einen schönen Sonntag!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie können das vermeiden, indem Sie das Büro nicht ins Betriebsvermögen übernehmen, also auch nicht steuerlich geltend machen.

Wenn Sie es ins Betriebsvermögen übernehmen, können Sie es abschreiben und somit jährlich Steuern sparen. Nur ist es eben dann im Betriebsvermögen, und wenn Sie den Betrieb auflösen, müssen Sie den Zeitwert in dem Jahr versteuern, weil Sie das Büro dann ja ins Privatvermögen entnehmen. Also selbst ohne Wertsteigerung wird es dann kräftig Steuern kosten.

Entweder Sie setzen nichts ab, dann kommt auch keine spätere Versteuerung, oder Sie mieten ein Büro (Miete können Sie absetzen ohne Spätfolgen).

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#2
 Von 
EinHilfesuchender2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo bear,

besten Dank für die Antwort! Wenn ich das aber richtig sehe, habe ich doch leider nicht die Wahl, ob ich es ins Betriebsvermögen übergehen oder im Privatvermögen lasse. Es ist zu 100% ein Büro, wird nicht privat genutzt und geht damit ins notwendige Betriebsvermögen über?!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es kommt vermutlich auf die Umstände an. Ich bin selbständig (freiberuflich) und habe mein Heimbüro (mein einziges Büro) nicht im Betriebsvermögen. Wo ich meiner Tätigkeit nachgehe, interessiert das Finanzamt nicht sehr, außer ich will Ausgaben als Kosten geltend machen.

Je nachdem, was Sie dort vorhaben, mag das bei Ihnen anders sein. Könnte das Büro nicht zu den 15 Prozent des Gebäudes gehören, die Ihrem Vater gehören? Dann könnte Ihr Vater Ihrer GbR das Büro vermieten, wogegen das Finanzamt nichts hat, solang die Vermietung zu den üblichen Konditionen ist und Ihr Vater die Einnahmen versteuert.

-- Editiert von bear am 18.04.2016 16:37

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#4
 Von 
EinHilfesuchender2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten dank, aber heute hat sich endlich die Lösung ergeben:
Keiner wusste, dass mein Vater, da er noch den Nießbrauchsvorbehalt hat, "wirtschaftlicher Eigentümer" des Hauses ist und das das steuerlich relevante ist. Folglich können wir uns als Firma bei ihm einmieten.

Das mit den 15% wäre auch nicht so leicht. Wer sagt, welche 15% meinem Vater gehören...
Aber es ist geschafft :D

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das ist eine sehr gute Lösung. Viel Erfolg mit der Gründung!

1x Hilfreiche Antwort

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