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Bürger sollen sich gegen lange Prozesse wehren können

AFP VOM 8.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1869 Aufrufe
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Schmerzensgeld, Justizverfahren

Ministerin plant Schadenersatz bei Verzögerungen

Die Bundesbürger sollen sich künftig gegen überlange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Ein von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Verzögerungsrüge für Richter vor. Die Initiative stieß auf breite Unterstützung.

Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. In vielen europäischen Ländern gebe es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren, fügte die Ministerin hinzu. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat." Die lange Prozessdauer in Deutschland hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert.

Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene dem Entwurf zufolge die Verzögerung gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Geschieht dies nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert.

"Die Justizministerin hat einen gangbaren Weg aufgezeigt", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Entschädigungen für die Prozessbeteiligten bei zu langen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren könnten zu beschleunigten Abläufen führen und wo notwendig zu Neueinstellungen. Über die damit verknüpften finanziellen Mehrbelastungen "werden die Bundesländer sicher nicht begeistert sein", räumte Bosbach ein.

Eine Entschädigungslösung habe den Vorteil, dass sie bei den für die Sach- und Personalausstattung zuständigen Ländern ansetze, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, der Nachrichtenagentur AFP. Die Verantwortung für die langen Gerichtsverfahren liege "ganz überwiegend nicht bei den seit vielen Jahren die Überlast der Verfahren tragenden Richtern", betonte Frank.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) sagte der Ludwigshafener Zeitung "Rheinpfalz", es sei "keine schlechte Idee", wenn eine Entschädigung verlangt werden könne, sollte ein Gericht innerhalb einer bestimmten Frist nicht in die Gänge kommen. Für den dafür als Ursache genannten Personalmangel im Justizwesen machte er allerdings den Bund verantwortlich.

8. April 2010 - 17.54 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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