Buchung des Privatanteil KFZ-Jahresabschreibung?

24. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
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Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
Buchung des Privatanteil KFZ-Jahresabschreibung?

Welche Vorgehensweise ist richtig bei der EÜR-Buchung:

KFZ-Kauf am 1.1.2011 in Höhe von EUR 37.815,13 netto + USt.
77% Privatanteil laut Fahrtenbuch
KFZ befindet sich im Betriebsvermögen

Version a)

EÜR-Einnahme
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

Version b)

EÜR-Einnahme
77% Privatanteil von 1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 4851,- + USt.
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

Kernfrage ist also: muss der Privatanteil der KFZ-Kaufpreis-Jahresabschreibung als Einnahme gebucht werden? Wenn ja wäre es unlogisch wenn das Finanzamt bei einem Wiederverkauf den vollen Verkaufspreis inkl. USt. als Betriebseinnahme erwartet. Auch hier müsste dann doch der Mittelwert des Privatanteils als Ausgabe gebucht werden können. Ich vermute also das Version a) richtig ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:
Kernfrage ist also: muss der Privatanteil der KFZ-Kaufpreis-Jahresabschreibung als Einnahme gebucht werden?

Gegenfrage: Tritt bei Privatnutzung ein Wertverzehr ein? Ja, selbstverständlich. Also ist b richtig.
quote:
Wenn ja wäre es unlogisch wenn das Finanzamt bei einem Wiederverkauf den vollen Verkaufspreis inkl. USt. als Betriebseinnahme erwartet

Wenn Betriebsvermögen verkauft wird, liegt nunmal eine Betriebseinnahme vor. Das ist sehr logisch.

-- Editiert am 24.04.2011 08:52

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#2
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Wenn Betriebsvermögen verkauft wird, liegt nunmal eine Betriebseinnahme vor. Das ist sehr logisch.


Das stimmt, jedoch handelt es sich nicht um eine 100% betriebliche Nutzung, d.h. man kann den Gegenstandswert nicht zu 100% absetzen. Beim Verkauf soll dies jedoch wieder gelten, also das man den Gegenstand zu 100% betrieblich genutzt hat.

Ich veranschauliche dir hier mal die Zahlen die zeigen wie widersinnig diese Verfahrensweise (bei einem Privatanteil von 77%) ist:

23% gewerblicher Anteil von EUR 37.815,13 = EUR 8697,48 (USt. EUR 1652,52)

Ich würde das Fahrzeug nach 5-6 Jahren wieder verkaufen und würde dann den Wert auf EUR 15.000 brutto schätzen, das sind EUR 12605,04 netto + EUR 2394,96. Beide Werte (Verkaufspreis und USt.) werden voll als Einnahme angerechnet und die USt. muss voll abgeführt werden.

Beide Werte sind erheblich höher als der Abschreibungswert, das heißt man macht mit dieser Rechnung sogar Minus!!! Man würde erst ins Plus kommen wenn der KFZ-Verkaufswert unter EUR 8697,48 netto liegen würde.

Fazit: ich kann mir nicht vorstellen das dies vom Gesetzgeber bei gewillkürten KFZ-Betriebsvermögen (also zwischen 10-50% Privatnutzung) so beabsichtigt ist, denn dann würde ja jeder gegenüber einer 100% Privatnutzung draufzahlen????

Falls es doch so richtig ist. Welche andere Möglichkeiten zur Steuersparung gibt es bei 77% Privatanteil?

Bleibt nur die 30 Cent/km Abrechnung oder Leasing übrig, nicht wahr?

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-- Editiert am 24.04.2011 10:45

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:
Fazit: ich kann mir nicht vorstellen das dies vom Gesetzgeber bei gewillkürten PFZ-Betriebsvermögen (also zwischen 10-50% Privatnutzung) so beabsichtigt ist, denn dann würde ja jeder gegenüber einer 100% Privatnutzung draufzahlen????

Doch, so ist es.
Wurzel allen Übels ist bei dir folgender Umstand:
quote:
KFZ befindet sich im Betriebsvermögen

Das ist bei 23% betriebl. Nutzung nicht zwingend. Du kannst den PKW auch als ertragsteuerliches Privatvermögen behandeln.
quote:
Bleibt nur die 30 Cent/km Abrechnung...

...oder die tatsächlichen Kosten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hast du anscheinend.

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#4
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Das ist bei 23% betriebl. Nutzung nicht zwingend. Du kannst den PKW auch als ertragsteuerliches Privatvermögen behandeln.


OK.

Wenn das KFZ im Privatvermögen ist (und der gewerbl. Anteil ist 23%): kann man dann 23% des 1/6 des Kaufpreises und die dazugehörige USt. jährlich als EÜR-Betriebsausgabe buchen, das heißt ist die KFZ-Kaufpreis-Abschreibung über 6 Jahre möglich?

Oder bleiben da nur 23% der laufenden Kosten (Sprit/Benzin) als EÜR-Betriebsausgabe bzw. 30 Cent/km als EÜR-Ausgabe übrig?

Zitat:
...oder die tatsächlichen Kosten.


23% der Kosten (also nur den gewerbl. Anteil) oder meinst du 100% der Kosten?

-- Editiert am 24.04.2011 11:45

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Kosten sind laufende Kosten und die Abschreibung. Du kannst 23% der Kosten oder 0,30 € je betrieblich gefahrenen km als Betriebsausgabe ansetzen.

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#6
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

Update: habe mich nun hier zum Thema "Tatsächliche Fahrzeugkosten" belesen: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11697.xhtml?currentModule=home

Einziger Haken beim KFZ-Privatvermögen: die Vorsteuer kann nun weder beim Kaufpreis noch bei den laufenden Kosten erstattet werden, ansonsten hat man eigentlich nur Vorteile von dieser Regelung.

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