Buchhaltungsfrage GuV

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Buchhaltungsfrage GuV

Vielleicht kann mir ein Wissender Helfen - es ist eigentlich eher eine Buchhaltungsfrage.
Auf einem Buchhaltungsseminar haben wir von Eröffnungsbilanz bis Schlussbilanz alles Durchgenommen.
Jetzt frage ich mich aber:
Die Differenz der GuV-Kontos wird ja als Gewinn/Verlust ausgewiesen. Muss dieser Betrag am 1.1. des Folgejahres noch irgendwie verbucht werden oder geht das Konto wie andere Ertragskonten auf 0?
Es handelt sich dabei um einen Sportverein (= Handelsunternehmen).

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"sika0304"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Vorjahr Gewinn/Verlust gehört bei Jahreswechsel zu dem alten Jahr, hat mit dem neuen Jahr nix zu tun.

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"28c7h49T"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Icecycle,
ja, so sehe ich das auch, aber mein Vorgänger im Schatzmeisteramt fragt immer hartnäckig, wohin ich das am Jahresanfang buche. Er spricht dann immer von Gewinn/Verlustvortrag.
Ich weiß einfach nicht mehr, wie ich da argumentieren soll.
Er will auch den Gewinn-/Verlust in der Bilanz extra ausgewiesen haben. Mittlerweile weiß ich, dass dies für AGs Pflicht ist, aber nicht für Handelsunternehmen.
Aber wie argumentiere ich gegenüber einem 85jährigen vernünftig?

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"sika0304"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Es spricht nichts dagegen eine Bilanz zu erstellen. Wobei die keiner haben will. den Verlustvortrag kann man ja zu Geld machen, bzw mit Einkünften verrechnen. Daher macht er sich gar nicht so schlecht in einer Übersicht.

quote:
Aber wie argumentiere ich gegenüber einem 85jährigen vernünftig

Hesters anrufen, das verschafft Respekt

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Er will auch den Gewinn-/Verlust in der Bilanz extra ausgewiesen haben


Damit hat er ja auch recht.

Anfangskapital
- Entnahmen
+ Einlagen
- Verlust
+ Gewinn
= Schlußkapital = Anfangskapital des Folgejahres.



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""

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Heesters nimmt nur Anrufe an, bei denen er Herzen brechen kann...
USEN - deine Antwort ist für mich nicht korrekt. Ich habe eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die Differenz der S/H-Seiten ergibt entweder Gewinn- oder Verlust des Geschäftsjahres. Das GuV-Konto schließe ich über das Eigenkapitalkonto ab, das ein Konto auf der Passiva-Seite ist.
Alle Konto auf der GuV beginnen am Jahresanfang bei "0", also gibt es keinen Anfangsbestand und damit auch kein Anfangskapital.
Insgesamt buche ich ja auch Werte und nicht € (z.B. Abschreibungen, Forderungen usw.).
Die Mitglieder können jeweils in der GuV sehen, ob das Geschäftsjahr einen Gewinn/Verlust hat - aber auch der sagt nichts über den Erfolg aus. Ich kann ja durch Rücklagenauflösung und Ausgaben Verlust gemacht haben aber dafür einen Gegenwert im Bestand erhalten haben.
Und mein 85jähriger Vorgänger, der würde mir was husten, wenn ich keine Bilanz vorlege. Ist er halt so gewohnt.

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"sika0304"

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