Buchhaltung + Steuern

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Punjab Rot-weiß
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Buchhaltung + Steuern

Hallo und guten Morgen,

Plan ist die Gründung eines Gewerbes in Form eines Buchhaltungsservices mit integrierter Beratungsstelle für einen Lohnsteuerhilfeverein (langjährige Tätigkeit im StB und Ausb. StFachAng.).

Damit wäre ein gewisser Teil der Tätigkeiten abgedeckt, die man für Kunden leisten darf, die vom alten AG "mitgenommen" werden.

Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater/ RA gestaltet werden kann bzw. darf:

- Buchhaltung über eigene Rechnung -> Abschluss und Erklärungen über StB -> als Angestellter dort ? - oder - als "Freier" dort auf Rechnung möglich? Hinweis: Es sind (vorher) keine Mdt. dieses Steuerberaters, sondern zuerst Kunden des BH

- ESt-Erklärungen, die nicht über den LoHi-Verein gemacht werden dürfen -> w.o. als Angestellter/ freier MA ? - als Angestellter sollte m.E. kein Problem sein. "Auf Rechnung" bin ich gerade ohne Ergebnis.

Besten Dank vorab!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Punjab Rot-weiß):
Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater/ RA gestaltet werden kann bzw. darf:

Das sollte man den betreffenedne Steuerberater / RA fragen.
Denn neben den standesrechtlichen Beschränkungen gibt es ja auch individuelle Beschränkungen welche der Steuerberater / RA frei festlegen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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