Buchführung schlecht - Schadenersatz?

6. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Daniel1207
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Buchführung schlecht - Schadenersatz?

Hallo

ich habe für mein kleines Gewerbe von einen selbstständigen Buchhalter meine Buchfühung für 2012 und 2013 machen lassen. Leider stellte sich in diesem Jahr raus, das bereits bei der Buchhaltung für das Jahr 2012 nicht alles damit in Ordnung war, was natürlich zu reiberein zwischen den Buchhhalter und mir führte. Mein Anwalt riet mir jedoch nun die Buchhaltung für das Jahr 2013 noch durchführen zu lassen, da diese bereits begonnen war und ich "vertraglich" dran gebunden bin.

Vorab. ich habe dummerweise keinen schriftlichen Vertrag.

Nun nachdem alles bezahlt wurde, erhielt ich alle Unterlagen.

Leider musste ich feststellen, das die Buchhaltung unvollständig ist. Viele Konto Ein- und Ausgänge wurden garnicht gebucht, obwohl dem Buchhalter nachweisbar alle Kontoauszüge vorlagen.

zB. wurden von 4 Quartals Umst Vorrauszahlungen nur eine gebucht.

das Buchungsjornal ist völlig durcheinander, Dort sind Buchungen zB. von Januar, Februar und März, danach folgen wieder Buchungen vom Januar usw.

Also wirklich sachen die sofort ins Auge fallen.

Das geforderte Exportdokument aus dem Buchhaltungsprogramm enthält nur einen Bruchteil der ohnehin nicht kompletten Buchführung.

Hier eine Übersicht zu erlagen ist sehr sehr schwer.

Natürlich habe ich auch einen sachverständigen anderen Buchhalter drüber gucken lassen, der die Fehler bestätigte.

Mit dieser Buchhaltung kann deffintiv nichts angefangen werden.

Ich muss den dazugehörigen Jahresabschluss nun zum 31.08.2014 abgeben.

Da ich mitlerweile selber ganz gute Buchhalterische Kenntnisse habe, habe ich nun schon angefangen die Buchhaltung neu zu beginnen.

Natürlich möchte ich nun gegen den Buchhalter vorgehen, da ich fast 1000€ für nichts bezahlt habe.

Mir ist bekannt das ich hier die Chance zur Nachbesserung geben muss. Dies wollte ich mit einer Friststezung diese tage per Einschreiben mit Rückschein tun.

Gemäß der Ankündigungen des Buchhalters bei Übergabe der unterlagen, vermute ich das er dies nicht tun wird.

Wie ist die weitere Vorgehenseweise? habe ich nur Chancen wenn ich es vor Gericht Einklage?

Kann ich nur den Aufwand zur Neuerstellung als Schadensersatz geltend machen oder auch einfach die bezahlten Beträge zurückverlangen?

Wie stehen meine Chancen?



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-- Editiert von Moderator am 11.08.2014 15:24

-- Thema wurde verschoben am 11.08.2014 15:24

Wer den Schaden hat...?

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