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Brüssel will für Internet-Nutzer Recht auf Mitnahme ihrer Daten

AFP VOM 17.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 869 Aufrufe
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Datenschutz, Verbraucher, Mitnahme, Daten

Vorläufiger Gesetzestext zum Online-Datenschutz

Die EU-Kommission will in Kürze neue Datenschutz-Regeln für das Internet vorschlagen, die für die Verbraucher auch die Möglichkeit des Mitnehmens von Daten von einem Service-Anbieter zum anderen bieten. In einem Entwurf aus dem Ressort von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, der der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Brüssel vorlag, ist vorgesehen, dass Firmen den Nutzern auf Verlangen eine Kopie ihrer Daten liefern müssen, wenn diese zum Beispiel von einem sozialen Netzwerk zu einem anderen wechseln.

Außerdem soll dem vorläufigen Text zufolge der Zugang der Nutzer auf alle zu ihnen gespeicherten Daten leichter; ihre Einwilligung für Nutzungen der Daten durch die Firmen soll demnach zur Pflicht werden. Bereits zuvor war bekannt geworden war, dass die EU-Kommission ein "Recht auf Vergessen" für die Verbraucher anstrebt. Diese können demnach die Unternehmen zum Löschen ihrer persönlichen Daten zwingen. Ebenfalls bereits bekannt wurde, dass Unternehmen bei Verstößen gegen den Datenschutz Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des Unternehmensumsatzes drohen sollen.

In Deutschland trafen die vorläufigen Pläne bisher auf ein geteiltes Echo. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisierte am Wochenende im "Tagesspiegel am Sonntag", die Kommission wolle "auf vielen Gebieten eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften" setzen. Auch kritisierte er die geplanten Vorschriften für die Unternehmen als zu streng. Dagegen begrüßte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Pläne grundsätzlich; auch sie forderte aber mehr nationale Spielräume, um zum Beispiel höhere Datenschutzstandards festlegen zu können.

(AFP-Kontakt: CvD Wirtschaft, wirtschaft.deu@afp.com, 030 - 308 76 -170)

17.01.2012 - 16:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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