Brüssel verlangt von Berlin Klärung zu Abschiebungen
AFP VOM 29.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 928 Aufrufe Mehr zum Thema:Abschiebungen, EU-Recht, Deutschland
Bislang keine Angaben zu Umsetzung von EU-Bestimmungen
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland Angaben zur Umsetzung von EU-Regeln für den Umgang mit illegalen Einwanderern. Die Brüsseler Behörde forderte in Brüssel die Bundesregierung auf, Informationen zur Praxis bei der Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung zu übermitteln. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gab an, die geforderten Angaben seien bereits gemacht worden.
Die EU-Kommission fordert von Deutschland, EU-Vorschriften aus dem Jahr 2008 über "die Rückkehr oder Rückführung" illegaler Einwanderer einzuhalten. Bis Ende Dezember 2010 hätte die Bundesregierung nach Brüssel die entsprechenden Angaben zu der Rückführungsrichtlinie melden müssen. Demnach wurde Deutschland bereits im Januar nochmals dazu aufgefordert. Wenn die deutschen Behörden innerhalb der kommenden zwei Monate nicht reagierten, drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, warnte die Kommission.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums nannte die Mahnung aus Brüssel "nicht nachvollziehbar". Nach einem Kabinettsbeschluss im März sei das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der EU-Regeln am 23.September im Bundesrat abgeschlossen worden, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. "Das wurde an diesem Tag auch noch der Kommission mitgeteilt."
Neben Deutschland haben auch Österreich, Belgien, Zypern, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande ein entsprechendes Mahnschreiben aus Brüssel erhalten. "Die mangelnde Umsetzung gefährdet Wirksamkeit und Fairness des gemeinsamen Rückkehrverfahrens und beeinträchtigt die Migrationspolitik der EU", begründete die EU-Kommission ihr Vorgehen.
Zuvor seien Vorschriften und Rechtspraxis in den einzelnen Mitgliedsländern höchst unterschiedlich gewesen. Die neue Rückführungsrichtlinie enthalte nun "klare, transparente und faire gemeinsame Regeln für Rückkehr, Rückführung, Gewahrsamnahme und Wiedereinreise, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen in vollem Umfang Rechnung tragen", erklärte die Kommission.
29.09.2011 - 17:01 Uhr
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