Bruder zahlte nicht, Schwester soll dafür zahlen

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Strattnerf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder zahlte nicht, Schwester soll dafür zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren

Leider bin ich nicht sicher ob dies die richtige Sparte im Forum ist da mein Anliegen viele Bereiche umfasst.

Situation ist Folgende:
Meine Freundin (22) und ihr Bruder (24) erbten vor einigen Jahren das Haus ihres Vaters und wohnen getrennt von einander in genanntem Haus (er oberes Stockwerk, sie unteres). Jedoch teilen sich beide Strom und Wasserzähler. Da Strom auf den Bruder läuft hat sie ihm monatlich ihren Anteil der Kosten gegeben damit er alles zusammen überweisen kann, Gas und Wasser zahlte sie immer komplett alleine. Jedoch hat der Bruder die Stromkosten nie überwiesen, dies jedoch vor seiner Schwester verheimlicht.
Da die Rechnung auf den Bruder läuft kamen Mahnungen etc immer bei ihm im Briefkasten an und somit bekam meine Freundin nichts von diesen mit.

Jetzt ca 3000€ an Forderungen offen, Sperrung der Versorgung sowie anordnung eines Gerichtsvollzieher wurde angekündigt. Abgesehen davon das ich nicht verstehe wie ein Versorger es verantworten kann so hohe Kosten aufkommen zu lassen besteht jetzt folgendes Problem. Wird die Versorgung eingestellt hat meine Freundin auch keinen Strom mehr...um dies zu lösen habe ich bereits einen Elektriker damit beauftragt den Verteilerschrank für einen zweiten Zähler vorzubereiten.
Das größere Problem ist jedoch das die EV-Gaildorf versucht alle Forderungen von meiner Freundin einzuziehen obwohl sie jeden Monat ihren Beitrag für Strom and ihren Bruder gezahlt hatte und sie auch immer Wasser und Gas gezahlt hat.

Jetzt hat sie natürlich Angst das der Gerichtsvollziehr kommt und ihr alles wegnimmt und der Bruder ungeschoren davon kommt da der Bruder weder Wertsachen noch Einkommen besitzt (weis leider nicht ob er noch Geld vom Arbeitsamt bekommt).

Gibt es Wege für meine Freundin sich zu wehren?
Wie ist es wenn ich jetzt die Wohnung in der meine Freundin aktuell wohnt anmiete, darf dann der Vollziehr überhaupt zugang zur Wohnung bekommen? Falls ja, darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden wenn meine Freundin sie mir vorher überschreibt/ich sie abkaufe?

Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Antworten

Felix Strattner

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie ist es wenn ich jetzt die Wohnung in der meine Freundin aktuell wohnt anmiete, darf dann der Vollziehr überhaupt zugang zur Wohnung bekommen? Na sicher doch.
Falls ja, darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden wenn meine Freundin sie mir vorher überschreibt/ich sie abkaufe? Befassen Sie sich doch bitte mal mit dem Straftatbestand der Vollstreckungsvereitelung - das hört sich nämlich ganz danach an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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