quote:
Unser Vater hat ihm gegenüber doch gar nichts bestätigt bzw. unterschrieben, sondern nur mein Bruder ihm gegenüber.
quote:Das ist falsch. Entscheidungen können nur beide Erben gemeinsam treffen. Der Fragesteller kann über seinen 50%-Anteil daher nicht alleine entscheiden.
Nach dem Tod des Vaters gehört das Aktienpaket der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen , und Du bestimmst als 50 % Erbe was mit Deinem Anteil wird.