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Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben

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>Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben

Hallo, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist der Aktienbesitzer Dein verstorbener Vater. Dein Bruder hat sie verwaltet mehr nicht. Wenn er sich einseitig , ohne Unterschrift des Vaters zum Kauf des Aktienpaketes verpflichtet hat, so ist meines Erachtens kein Vertrag zu stande gekommen. Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dass durch eine übereinstimmende Willenserklärung zu stande kommt. Wenn der Vater nicht mal unterschrieben hat, dass ist das vorliegende Schreiben nur eine Willenserklärung des Bruders.
Nach dem Tod des Vaters gehört das Aktienpaket der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen , und Du bestimmst als 50 % Erbe was mit Deinem Anteil wird.

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von Annaminna am 18.07.2012 16:16
Status: Unsterblich (919 Beiträge)
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>Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
quote:
Unser Vater hat ihm gegenüber doch gar nichts bestätigt bzw. unterschrieben, sondern nur mein Bruder ihm gegenüber.


Wenn dein Vater bei seinem Tod Depotinhaber war sind es jetzt "automatisch" beide Erben, § 1922 BGB. Das Depot gehört euch dann gemeinsam.

Ihr gemeinsam könntet dann auch nur die Kaufoption, die ihr auch geerbt habt einfordern. Das ist wohl, egal wie sich die Aktien entwickeln ausgeschlossen.

Bleibt nur die Aufteilung des Depots zum aktuellen Wert.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 18.07.2012 16:19
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
quote:
Nach dem Tod des Vaters gehört das Aktienpaket der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen , und Du bestimmst als 50 % Erbe was mit Deinem Anteil wird.

Das ist falsch. Entscheidungen können nur beide Erben gemeinsam treffen. Der Fragesteller kann über seinen 50%-Anteil daher nicht alleine entscheiden.


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von hh am 18.07.2012 21:09
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)

>Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
Mit einem Gericht zusammen ist die Entscheidung "zu Asche machen" auf möglich wenn nur einer will.

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 18.07.2012 21:16
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
Hallo hh, Du hast natürlich Recht. Ich habe mich ein bischen blöd ausgedrückt. Ich meinte , dass der Bruder nicht allein über die 100 % Aktien entscheiden kann , wenn dem Bruder 50 % davon gehören.

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von Annaminna am 19.07.2012 14:12
Status: Unsterblich (919 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 41 User(n) bewertet)


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