Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
Hallo Forum.
Nach dem Tod meines Vaters letztes Jahr wurde die Erbschaft bereits zwischen meinem Bruder und mir aufgeteilt. Das Erbe ging nur an uns, denn unsere Eltern sind schon ewig geschieden sodass unsere Mutter mit der Erbschaft nichts zu tun hatte.
Nach dem Verkauf des geerbten Hausses habe ich alle Aktenordner des Vaters mitgenommen. Sind eine Menge Unterlagen. Beim Aussortieren vor einigen Wochen bin ich auf Unterlagen gestossen, dass unser Vater sogar Aktien besaß bzw. besitzt. Dann bin ich auf weiteres gestossen das belegt, dass mein Bruder diese für unseren Vater verwaltet und ihm auch die ganzen letzten Jahre die Gewinne daraus ausgezahlt hat.
Ich habe meinen Bruder daraufhin angeprochen und er bestätigte mir, dass er für unseren Vater die Aktien-Verwaltung übernommen hat.
Als ich ihn dann fragte, wie wir das regeln wollen, also ob er mir die Hälfte der Aktienwerte auszahlt oder ob wir diese Aktien verkaufen wollen und dann teilen sagte er, dass er die Aktien noch die nächsten paar Jahre "behalten" dürfe und erst dann könne ich meinen Anteil bekommen.
Als ich nach einer Begründung für diese Aussage fragte zeigte er mir eine Vereinbarung zwischen ihn und unserem Vater, dass er sich verpflichtet, die Aktien 2015 zu einem bestimmten Mindestbetrag unserem Vater abzukaufen.
Und genau diese Vereinbarung macht mich stuzig.
Wenn mein Bruder sich verpflichtet, unserem Vater Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag unabhängig vom derzeitigen Aktienkurs abzukaufen, dann sagt doch das nichts darüber aus, dass er sie auch solange behalten darf. Denn darüber, dass unser Vater sich im Gegenzug verpflichtet hätte, meinem Bruder diese Aktien wirklich verkaufen zu müssen, steht nichts davon in der Vereinbarung.
Für mich sagt diese Vereinbarung einfach nur aus, dass unser Vater darauf bestehen konnte, dass sein Sohn (also mein Bruder) ihm die Aktien abkaufen muss, wenn er das so will.
Dieses Schriftstück ist wirklich nur ein Einzeiler. "Ich verpflichte mich, folgende Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag im Höhe von XXX EUR meinem Vater abzukaufen"
Darunter sind die Aktien und die Mengen aufgelistet, das war es.
Wie würdet ihr das sehen? Diese Aktien hat ja unser Vater gekauft und ist doch nun Bestandteil des Erbes. Hätte ich aufgrund dieser Vereinbarung ein Recht darauf, jetzt auf meinen Anteil zu bestehen?
-- Editiert Drag123 am 18.07.2012 00:55
von Drag123 am 18.07.2012 00:54
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