Bruder nistet sich in unserer Wohnung ein ..

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
anic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder nistet sich in unserer Wohnung ein ..

Hallo, ich habe ein kompliziertes Problem was die Mietwohnung meiner Mutter angeht und hoffe ich finde hier ein paar antworten zu meiner Frage die ich dann stellen werde.
Hier erstmal kurz und knapp die Vorgeschichte:
Im Dezember 2015 hat meine Mutter für mich und sie eine Wohnung auf ihren Namen gemietet. Die Hälfte der Miete habe ich ihr dann immer auf ihr Konto überwiesen.
Im Januar 16 dann waren wir so nett und lieb und ließen meinen großen Bruder vorübergehend bei uns wohnen/schlafen (leider ohne untermietvertrag oder sonst was schriftliches, gemeldet hat er sich am Wohnort meines Vaters fragt mich nicht warum) weil er aufeinmal kein Dach mehr überm Kopf hatte, eigentlich wollte er sich so schnell wie möglich ne eigene Wohnung suchen. Hat er nie getan, nicht mal nen Teil der Miete hat er freiwillig gezahlt obwohl er gut bezahlten Job hatte. Mehrere ausseinandersetzungen führten dazu das meine Mutter freiwillig wieder auszog trotzdem weiterhin die Miete mit mir zahlte, mit der Erwartung von meinem Bruder das er sich endlich ne eigene Wohnung sucht.
Während er mit mir alleine dort wohnt zerstört er mehrmals Dinge in der Wohnung und sagte öfter er würde die Wohnung bevor er da raus ist so kaputt machen das meine Mutter aus dem Schuldenberg nicht mehr rauskommen wird vor lauter Reperaturkosten, meine Mutter ist mittlerweile so eingeschüchtert das sie sich nicht mal getraut hat zum Vermieter zu gehen da sie denkt es wird sowieso alles auf sie kommen und mein Vater der sich eher mit formalen Dingen wie Kündigung schreiben etc. Auskennt mischt sich da gar nicht erst ein da es ja nicht sein Problem ist.
Mittlerweile hat er es seid einigen Monaten auch geschafft mich aus der Wohnung zu treiben, hinzukommt noch das er den Zylinder im Schloss ausgetauscht hat und somit niemand mehr in die Wohnung reinkommt.
Der Vermieter der jetzt mittlerweile auch weiß das meine Mutter und ich nicht mehr in der Wohnung sind, war mehrmals dort aber nie hat jemand aufgemacht. Ich überlege schon zur Polizei zu gehen damit die meinen Bruder dort rausziehen.

Meine Mutter hat endlich mit der Hilfe meines Vaters die Kündigung zum Juni 17 einreichen können. Meine Frage ist jetzt: da der Vermieter ja auch weiß das nur noch mein Bruder dort gewohnt hat, werden die ganzen Kosten wegen den Schäden in der Wohnung trotzdem auf meine Mutter zu kommen und mein Bruder kommt da, weil kein schriftlicher Nachweis das er dort gelebt hat, heil aus der Sache raus ? Oder ist es irgendwie möglich das er sich auch an den Kosten zu beteiligen hat?

Bitte keine Antworten wie "selbst dran schuld" oder sonst irgendwas, ich weiß es wäre schlauer und besser gewesen schriftlich festzuhalten das mein Bruder auch dort wohnt aber es sollte ja eigentlich nur für nen Monat sein und wie Familie nunmal ist vertraut man da einem und dann sowas....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

eigentlich ist das eher eine Sache des Strafrechts. Tatsache ist, er lebt gegen euren Willen in der Wohnung und er beschädigt regelmäßig Sachen.

Er verhindert, obschon er keine Miete zahlt, den Zutritt zu der Wohnung in dem er den Schliesszylinder ausgetauscht hat. Wie viel wollt ihr Euch noch gefallen lassen. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass er die Wohnung nach Mietende räumt ?

Ja, die Schäden werden ALLE samt und sonders auf die Personen kommen, die den Mietvertrag unterschrieben haben / hat. Wenn es zwei sind, dann haften diese Gesamtschuldnerisch. Theoretisch kann zwar der Mieter wieder die Forderung weiterreichen, nur wird der Bruder bestimmt nicht freiwillig zahlen.

Ich würde so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein ihn zum Vrlassen der Wohnung auffordern. Dann besteht eine Chance, dass er zum Mietende die Wohnung verlässt. Zumindest kann bis dahin schon eine Klage anhängig sein, auf Räumung. Tatsache ist, dass der Vermieter Euch (den Personen die den Mietvertrag unterschrieben haben) SEHR viele Kosten berechnen kann. Die Kosten der Räumungsklage, die Kosten des neuen Mieters für eine temporäre Ersatzunterkunft (Hotel) die Zwischenlagerung von Möbeln. Es gibt noch vieles mehr. Es kann eine 5-stellige Summe werden. Ich kann es ganz und gar nicht empfehlen, nichts zu tun.

Ggf. kann man mit der Polizei Zutritt zur eigenen Wohnung erzwingen. Das gute ist, dass er keine Kosten an der Wohnung bezahlt hat und deshalb kann er sich auf kein Untermietverhältnis berufen. Er ist nur geduldet.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hier liegt überhaupt kein (Unter-)Mietverhältnis vor, da kein Entgelt vereinbart ist und/oder überhaupt irgendwie eine Kostenbeteiligung stattfindet, aus der man irgendwie sowas ableiten könnte. Der Leihvertrag kann wegen der Sachbeschädigungen natürlich fristlos gekündigt werden (§605 BGB ).

Was spricht dagegen während seiner Abwesenheit (Arbeit) die Schlösser wieder auszutauschen und die Sachen irgendwo zur Verwahrung zu geben? Ohne Mietverhältnis kein Mieterschutz.



Zitat (von anic):
werden die ganzen Kosten wegen den Schäden in der Wohnung trotzdem auf meine Mutter zu kommen


Ja.

Zitat (von anic):
nd mein Bruder kommt da, weil kein schriftlicher Nachweis das er dort gelebt hat, heil aus der Sache raus ?


Er ist schadensersatzpflichtig.

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#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Für die Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung wird sich der Vermieter die offizielle Mieterin schnappen. Deine Mutter muss dann selbst schauen, wie sie das Geld von ihrem kleinen Verbrecher wiederbekommt.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
ch würde so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein ihn zum Vrlassen der Wohnung auffordern. Dann besteht eine Chance, dass er zum Mietende die Wohnung verlässt.
Zitat (von Chylla):
Tatsache ist, dass der Vermieter Euch (den Personen die den Mietvertrag unterschrieben haben) SEHR viele Kosten berechnen kann. Die Kosten der Räumungsklage, die Kosten des neuen Mieters für eine temporäre Ersatzunterkunft (Hotel) die Zwischenlagerung von Möbeln. Es gibt noch vieles mehr.

Vom EInschreiben mit Rückschein würde ich abraten, da weiss man nie ob die abgeholt werden, besser ist der örtliche Gerictsvollzieher. Dessen Zustellung ist 100% sicher und kostet nicht die Welt (um die 8€ für 1 DIN A4 Seite)
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieher-mit-Zustellung-Brief-Schreiben-beauftragen-K1793.htm .

Zitat (von Chylla):
Tatsache ist, dass der Vermieter Euch (den Personen die den Mietvertrag unterschrieben haben) SEHR viele Kosten berechnen kann. Die Kosten der Räumungsklage, die Kosten des neuen Mieters für eine temporäre Ersatzunterkunft (Hotel) die Zwischenlagerung von Möbeln. Es gibt noch vieles mehr.

Zum einen wäre es gut, wenn die Mutter eine Haftpflichtversicherung hat, die Schäden an Mietsachen einschließt.
Zum anderen sollte man dem VM gegenüber mit offenen Karten spielen. Wenn er weiß, dass hier eine Räunungsklage wahrscheinlich wird, kann er zwar Nutzungsentschädigung für den Zeitraum nach Kündigung bis zur Räumung verlangen, aber das
Zitat (von Chylla):
die Kosten des neuen Mieters für eine temporäre Ersatzunterkunft (Hotel) die Zwischenlagerung von Möbeln. Es gibt noch vieles mehr.

wäre dann (wahrscheinlich) kein Thema, da er im Sinne seiner Schadensminderungspflicht nicht nahtlos weitervermieten durfte.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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