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Britney Spears muss Anwaltskosten ihres Ex-Ehemanns zahlen
Seite 1 - AFP vom 18.03.2008
Spears (AFP)

Britney Spears muss Anwaltskosten ihres Ex-Ehemanns zahlen

Von Richter zur Zahlung von 375.000 Dollar verdonnert

Die Scheidung von ihrem Ehemann Kevin Federline kommt Britney Spears immer teurer zu stehen: Ein Gericht in Los Angeles verdonnerte die US-Popsängerin zur Zahlung seiner Anwaltskosten in Höhe von 375.000 Dollar (240.000 Euro). In einer früheren Anhörung hatte der Richter die 26-Jährige bereits zur Übernahme der Prozesskosten ihres Ex-Mannes verurteilt. Der seit Monaten andauernde Streit um die Scheidung und das Sorgerecht für die Kinder Sean Preston und Jayden James hat Spears mindestens eine Million Dollar gekostet.

Die Einigung ist offenbar das Resultat eines Kompromisses: Federlines Anwalt hatte eine Zahlung von einer halben Million gefordert, Spears Anwältin versuchte die Zahlung auf 175.000 Dollar zu begrenzen. Ihre Mandantin sei "kein offenenes Scheckheft", sagte Spears Rechtsbeistand Stacy Phillips in der vergangenen Woche. Nach Berichten der Promiklatschwebsite TMZ.com muss die Sängerin außer den vereinbarten 375.000 Dollar noch mehr als 600.000 Dollar an die ehemaligen Anwälte ihres Ex-Mannes überweisen.

Spears und Federline waren im Sommer 2007 geschieden worden. Die beiden streiten aber weiter um das Sorgerecht für den anderthalb Jahre alten Jayden James und den zweieinhalbjährigen Sean Preston. Ende vergangenen Jahres entzog Richter Gordon Spears das Sorgerecht für die kleinen Jungen. Sie darf die Kinder nur unter Aufsicht besuchen. Nach einer Einlieferung ins Krankenhaus wegen psychischer Probleme Anfang Februar kontrolliert Spears' Vater Jamie ihr Millionenvermögen.

Spears, die von ihrer Mutter von frühester Jugend auf eine Gesangskarriere vorbereitet wurde, gehörte von 2000 bis 2005 zu den bestbezahlten Sängerinnen der Welt. Nach der gescheiterten Ehe mit Federline, einer öffentlichen Kahlrasur und einem verpatzten Auftritt bei den MTV-Awards erlitt die Karriere der Multimillionärin jedoch einen Knick. Zuletzt machte sie vor allem mit persönlichen Problemen Schlagzeilen.

18. März 2008 - 12.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Oliver Henn, Neuss
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und hat Interessensschwerpunkte: Insolvenzrecht, EDV-Recht.
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