Hallo,
wenn ich als Privatperson Beschwerden an Unternehmen oder auch Vereine schicken möchte, sind dies dann auch Willenserklärungen nach §132 BGB
?
Eine Zustellung per Gerichtsvollzieher möchte ich deswegen machen, damit der Inhalt der Beschwerde beweisbar ist.
Danke
Briefzustellung per Gerichtsvollzieher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher macht doch die Behauptung nicht beweisbar!
Zitat:wenn ich als Privatperson Beschwerden an Unternehmen oder auch Vereine schicken möchte, sind dies dann auch Willenserklärungen nach §132 BGB ?
Das kommt auf den Inhalt und die Ausformulierung an.
Ist für den Zustellnachweis durch den GV aber unerheblich.
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Zitat:Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher macht doch die Behauptung nicht beweisbar!
Irrtümlich ausgedrückt. Ich will beweisen über was ich mich beschwert habe.
-- Editiert von rudolfsch am 09.09.2015 16:27
ZitatZitat:wenn ich als Privatperson Beschwerden an Unternehmen oder auch Vereine schicken möchte, sind dies dann auch Willenserklärungen nach :§132 BGB
?
Das kommt auf den Inhalt und die Ausformulierung an.
Ist für den Zustellnachweis durch den GV aber unerheblich.
Mir geht es darum, ob der GV sich das durchliest, entscheidet dass es keine Willenserklärung ist und daher entscheidet es nicht zuzustellen. Daher die Frage ob eine Beschwerde zur Willenserklärung gehört.
Zitat:Mir geht es darum, ob der GV sich das durchliest, entscheidet dass es keine Willenserklärung ist und daher entscheidet es nicht zuzustellen.
Nö, der schaut darüber (z.B. ob die Anschrift zustellfähig ist), dann schaut er ob die Gebühren bezahlt sind und wenn alles paast stellt er zu.
Zitat:
dann schaut er ob die Gebühren bezahlt sind und wenn alles paast stellt er zu.
Gibt es Sonderfälle in denen er die Gebühren vom Addressaten fordert? Ich spiele nicht auf Sozialfall ab, ich will nur wissen ob sowas mal vorkommen kann. Meine erste und einzige Zustellung vor einiger Zeit war so ein Fall, wo der Addressat sich beschwerte warum ihm die Rechnung geschickt wurde und ich war auch etwas verwirrt, hab aber damals nicht wirklich nachgehakt.
Faustregel wie bei allem: wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Was bei den preiswerten GV-Kosten ja wirklich keine Sache ist.
wirdwerden
Zitat:Gibt es Sonderfälle in denen er die Gebühren vom Addressaten fordert?
Ja, wenn er Addressat und Empfänger bei der Erstellung der Rechnung verwechselt.
Eine gesetzlicheh Regelung wäre mir da nicht bekannt ...
Zumindest hier in Hamburg schaut er nicht mal, ob die Gebühren bezahlt sind sondern nur, ob die Adresse in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Den Gebührenbescheid bekommt man als Absender zusammen mit der Postzustellungsurkunde zugeschickt.ZitatNö, der schaut darüber (z.B. ob die Anschrift zustellfähig ist), dann schaut er ob die Gebühren bezahlt sind und wenn alles paast stellt er zu. :
Sollte man den Gebührenbescheid nicht bezahlen, gibt es allerdings vermutlich wesentlich teurere Post vom Gerichtsvollzieher
Und warum will man an ein Unternehmen überhaupt etwas per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Das macht doch wenig Sinn.
Bei einem Empfänger, bei dem davon auszugehen ist, dass permanent jemand anwesend ist um Post empfangen zu können ist doch das Einschreiben mit Rückschein der viel einfachere Weg.
Den Inhalt muss man doch sowieso irgendwie beweisen, denn dabei hilft der Gerichtsvollzieher nicht.
Abgesehen davon ist mir sowieso nicht klar, warum man den Zugang einer Beschwerde gerichtsfest beweisen können will. Schließlich hängen daran keine Fristen. Und wenn ein Unternehmen oder ein Verein eine Beschwerde nicht beachten will und das Schreiben daher gleich im Papierkorb landet, dann hilft der Zustellbeweis auch nicht weiter.
Wenn man schon Angst hat, dass der Empfänger den Zugang eine Beschwerde bestreitet, dann sollte man sich besser überlegen, ob das Verfassen einer Beschwerde überhaupt sinnvoll ist. Was willst Du denn mit Deiner Beschwerde beim Empfänger bezwecken außer einem fassungslosen Kopfschütteln über die Zustellungsart?
@ hh: doch, es macht sehr viel Sinn, durch GV zustellen zu lassen. Weil er und nur er ja gerade den Inhalt garantiert. Er tütet nämlich ein. Wenn man schon mehrfach erlebt hat, dass ein Einschreiben/Rückschen-Brief leer war oder nur was belangloses enthält, dann weiss man schon genau, wann man den GV beauftragt.
wirdwerden
Zitat:Wenn man schon mehrfach erlebt hat, dass ein Einschreiben/Rückschen-Brief leer war
Echt, das hast Du schon mehrfach erlebt? Ich kenne das nur vom Hörensagen.
Zitat:oder nur was belangloses enthält,
So wie in diesem Fall oder wie meinst Du das? Es ist besser, etwas Belangloses per GV zustellen zu lassen?
Die eigentliche Frage, die sich stellt ist doch, was hat der Fragesteller davon, dass er den Inhalt der Beschwerde und deren Zustellung beweisen kann. Eine Beschwerde führt schließlich auch dann zu keinen Rechtsfolgen, wenn man deren Inhalt und die Zustellung beweisen kann.
Ich habe für meine Firma mal einen Arbeitsgerichtsverfahren verloren, weil ich angeblich vergessen hatte, die Kündigung in den Briefumschlag zu stecken. Sowas passiert einem einmal, glaub es mir, nur einmal.
wirdwerden
ZitatWas willst Du denn mit Deiner Beschwerde beim Empfänger bezwecken außer einem fassungslosen Kopfschütteln über die Zustellungsart? :
Vor allem will ich beweisen wie fassungslos ich über die Art bin, wie mit mir umgesprungen wird.
Deine Fassungslosigkeit wird dadurch überhaupt nicht bewiesen. Der GV wird sich den Brief im Zweifel nicht mal durchlesen. Es wird nur dokumentiert, dass ein Schreiben den Empfänger erreicht hat. Das kann wichtig sein. Für ein Gerichtsverfahren. Muss es aber nicht. Jedenfalls wird der GV nicht vor Gericht aussagen, dass Du fassungslos warst. Sondern nur, dass er das Schreiben ordnungsgemäß zugestellt hat.
wirdwerden
ZitatDeine Fassungslosigkeit wird dadurch überhaupt nicht bewiesen. Der GV wird sich den Brief im Zweifel nicht mal durchlesen. Es wird nur dokumentiert, dass ein Schreiben den Empfänger erreicht hat. Das kann wichtig sein. Für ein Gerichtsverfahren. Muss es aber nicht. Jedenfalls wird der GV nicht vor Gericht aussagen, dass Du fassungslos warst. Sondern nur, dass er das Schreiben ordnungsgemäß zugestellt hat. :
wirdwerden
Es ist mir klar dass der GV nichts vom Inhalt beweisen wird und vor Gericht wird er im Normalfall wahrscheinlich gar nicht erst erscheinen. Ich will mit dem Schreiben dem Empfänger meine Fassungslosigkeit klar machen und es durch eine Zustellung noch zusätzlich unterstreichen. Falls diese Angelegenheit dann mal vor Gericht kommt, soll er sich eben nicht damit rausreden können, ich hätte ihm nicht vermittelt, dass ich meine Beschwerde ernst meine.
Zitat:Es ist mir klar dass der GV nichts vom Inhalt beweisen wird
Stimmt, denn das machen die Zustellnachweise die er Dir nach erfolgreicher Zustellung zusendet.
Off-topic:
ZitatIch habe für meine Firma mal einen Arbeitsgerichtsverfahren verloren, weil ich angeblich vergessen hatte, die Kündigung in den Briefumschlag zu stecken :
Kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich interessieren, wie der Richter hier argumentiert hat. Die Ansicht, dass Du es vergessen hast, muss ja irgendeine Grundlage haben. Ein Interesse es zu vergessen hast Du ja nicht, im Gegensatz zum Empfänger, der ein starkes Interesse hat, den Zugang zu bestreiten.
Zitat:Ich will mit dem Schreiben dem Empfänger meine Fassungslosigkeit klar machen und es durch eine Zustellung noch zusätzlich unterstreichen.
Was bringt's? Jemand in der Poststelle des Unternehmens wird herzlich egal sein, wie fassungslos du bist oder ob du mit Gerichtsvollzieher zustellst.
Was du natürlich machen kannst, ist, das ganze dem Vorstandsvorsitzenden als "eigenhändig" zustellen zu lassen (bin mir aber nicht sicher, ob ein GV das macht). Ob man sich damit nicht evtl. eine Schadensersatzklage fängt, weil der VV wegen der vorgegebenen Wichtigkeit einen Flug verpaßt, weil er das Schreiben entgegen nehmen will/muß, oder vielleicht ein wichtiger Deal platzt, weil der Kunde mitbekommt, daß der Gerichtsvollzieher da ein und aus geht, müßte man prüfen. Ich wäre da vorsichtig.
Zitat:
Was bringt's? Jemand in der Poststelle des Unternehmens wird herzlich egal sein, wie fassungslos du bist oder ob du mit Gerichtsvollzieher zustellst.
Was du natürlich machen kannst, ist, das ganze dem Vorstandsvorsitzenden als "eigenhändig" zustellen zu lassen (bin mir aber nicht sicher, ob ein GV das macht).
Wenn ich das eigenhändig weglasse und das Schreiben an den VV gerichtet ist, gibt es diese skizzierten Probleme wohl sicher nicht. Die Frage die bleibt ist, muss dieser Jemand in der Poststelle das Schreiben an den VV weiterleiten?
Zitat:Die Frage die bleibt ist, muss dieser Jemand in der Poststelle das Schreiben an den VV weiterleiten?
Nö, er kann es auch direkt wegwerfen oder den Fisch von gestern drin einwickeln...
ZitatZitat:Die Frage die bleibt ist, muss dieser Jemand in der Poststelle das Schreiben an den VV weiterleiten? :
Nö, er kann es auch direkt wegwerfen oder den Fisch von gestern drin einwickeln...
Und was muss ich dann machen, wenn ich auf das eigenhändig zustellen verzichten will, aber trotzdem erreichen will, dass es vom VV gelesen wird? Persönlich daraufschreiben?
Zitat:Wenn ich das eigenhändig weglasse und das Schreiben an den VV gerichtet ist, gibt es diese skizzierten Probleme wohl sicher nicht.
Dann kriegt's die Poststelle. Dann ist der gewünschte Effekt weg.
Zitat:muss dieser Jemand in der Poststelle das Schreiben an den VV weiterleiten?
Das wäre eine interne Angelegenheit, auf die du als Absender keinen Einfluß hast. Wenn die Anweisung lautet "Post von ... sofort in den Müll werfen", kannst du dagegen gar nichts machen.
Zitat:Und was muss ich dann machen, wenn ich auf das eigenhändig zustellen verzichten will, aber trotzdem erreichen will, dass es vom VV gelesen wird? Persönlich daraufschreiben?
Kann klappen, hängt aber an den internen Vorschriften bei dem Unternehmen. Wiederum: gibt es eine Anweisung, daß auch "persönlich" adressierte Post von der Poststelle (oder der Sekretärin oder...) verarbeitet wird, kannst du dagegen gar nichts machen.
Abgesehen davon, daß auch bei der "persönlich"-Variante der gewünschte "Eindruck" durch "Gerichtsvollzieher gibt dem VV den Brief" wegfällt, da ja die Poststelle dazwischen sitzt. Der VV erfährt dann bestenfalls von der Poststelle, daß per GV zugestellt wurde. Ob ihn das beeindruckt, weiß ich nicht.
-- Editiert von JenAn am 11.09.2015 14:57
Zitat:Und was muss ich dann machen, wenn ich auf das eigenhändig zustellen verzichten will, aber trotzdem erreichen will, dass es vom VV gelesen wird?
Hoffen.
Oder selbst vorbei bringen und den VV mit einer Waffe solange bedrohen bis er es gelesen hat.
Denn nicht einmal das "eigenhändig" würde sicher dazu führen das der VV das liest.
@ Jogy: nö, da war keine Grundlage da. Der Richter meinte schlicht und ergreifend, wir wären beweislastig, und das wars. Und es könnte ja nicht ausgeschlossen sein, dass .....Mag auch daran gelegen haben dass die Ex-Mitarbeiterin sehr hilflos wirkte, bitterlich weinte, und beim Leben ihrer Eltern schwor, der Umschlag sei leer gewesen.
Deshalb, mein Tipp: beim Eintüten jemand dabei haben, wichtige Briefe dann nahtlos durch Boten in den privaten Briefkasten einwerfen lassen, oder eben per Einschreiben, und in ganz kritischen Fällen eben die Zustellung durch GV. Nur, Betroffenheit, Ungerechtigkeit oder was auch immer lässt sich so nicht dokumentieren. Nur, dass Zettel Z von Ort A nach Ort B gekommen ist.
wirdwerden
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