Briefgeheimnis / Personalakte

23. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
funny33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefgeheimnis / Personalakte

Hallo, ich habe zum 28.02. gekündigt. Am 22.02. hatte ich den letzten Arbeitstag und habe meine Personalakte nochmal eingesehen. Dort war ein verschlossener Brief. Es stand drauf "Nur von der Personalleitung zu öffnen". ich habe ihn aufgemacht, da ich meine, dass ich ein Recht darauf habe zu wissen, was in meiner Akte ist.

Habe ich gegen das Briefgeheimnis verstossen?

Kann ich angezeigt werden?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

das Einsichtsrecht in seine Personalakte ist dem AN nach § 83 BetrVG gestattet
es umfasst alle dort gesammelten Unterlagen
(ggfs, auch betriebliche Ermittlungsakten o.ä.)

es dient u.a. dazu, den Wahrheitsgehalt der über ihn gesammelten Unterlagen überprüfen zu können

dieses Einsichtrecht könnte der AG, indem er wie beschriebene "Umschläge" dort deponiert, rechtswidrig umgehen

also : alles was drin ist, darfst du einsehen

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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

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