Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2597 Aufrufe

Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag

Hallo liebe Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Leider wird der Schaverhalt etwas länger, entschuldigung schonmal dafür.

Ich habe seit ca. einem Jahr einen Mobilfunkvertrag, welchen ich jedoch nur als "Schubladenvertrag" nutze. Nun habe ich vor ungefähr 6 Monaten meine Kontoverbindung geändert. Dies habe ich dem Mobilfunkunternehmen auch mitgeteilt. Allerdings scheint sich diese Mitteilung mit der Abbuchung einer Monatsrate überschnitten zu haben. Da der Vertrag von mir ja nicht genutzt wird ist mir dies auch nicht aufgefallen. Anfang November erhielt ich dann einen Brief dieses Mobilfunkunternehmens. In diesem ist die Rede von mehreren Mahnungen - Welche ich allerdings nie erhalten habe - , und von einer bereits ausgesprochenen sofortigen Kündigung meines Vertrags - welche ich jedoch auch nie bekommen habe.
Ausserdem war dieser Brief eine letzte Mahnung zur Zahlung von 803,02€ (Die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit + Mahngebühren etc...). In diesem Brief war mir eine letzte Zahlungsfrist bis zum 25.10.08 gesetzt. (Wohlgemerkt: Der Brief kam erst Anfang November an, was auch am Poststempel zu ersehen ist)
Daraufhin habe ich angefangen zu recherchieren, wie es dazu kommen konnte. Im Endeffekt hat sich herausgestellt, dass das Mobilfunkunternehmen die Mahnungen immer über TNT verschickt hat. Diese haben die Briefe allerdings nicht zugestellt, sondern sie immer wieder mit dem Vermerk "Nicht zustellbar" zurückgeschickt (Meine Wohnung ist nur durch einen Hinterhof zu erreichen. Daher hatte ich auch bereits des öfteren Probleme mit der Zustellung eines Paketes)
Am Umschlag des letzten Briefes (der mit der Frist zum 25.10.08) war auch zu sehen, dass dieser zuerst über TNT verschickt wurde, dann zurückging, und daraufhin erneut mit der Deutschen Post verschickt wurde, und dann auch ankam.

Bis ich diesem Sachverhalt rekonstruieren konnte waren nochmal 2 Wochen vergangen.
Nach mehrmaligen Telefonaten mit dem Telekommunikationsunternehmen habe ich mich entschlossen den Betrag zu überweisen, da der ursprüngliche Fehler, das nicht Überweisen EINES Monatsbeitrags ja tatsächlich mein Fehler war. Auch wenn ich natürlich nciht die Schuld dafür auf mich nehme, dass die Post nciht bei mir angekommen ist.
Also hab ich den Betrag am 25.11.08 überwiesen.
Am 27.11.08 erhielt ich jetzt ein Schreiben eines Inkassounternehmens, dass ich insgesamt fast 1000€ zahlen sollte, da nun noch Inkassogebühren hinzugekommen sind.
Auf einem beiliegenden Formular schrieb ich dem Inkassounternehmen, dass die Hauptforderung von mir bereits beglichen wurde.

Nun habe ich gestern von meiner Bank einen Brief bekommen, dass gegen mich ein negativer Eintrag bei der Schufa vorliegt, und dass ich dazu Stellung nehmen soll.

Meine Fragen nun:
1. Muss ich die über 100€ Inkassogebühren nun auch noch zahlen?
2. Kann ich irgendetwas gegen den negativen Schufaeintrag machen, bzw. ist ein Schufa Eintrag rechtens, da ich ja eigentlich nur eine einzige Mahnung erhalten habe?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Sollte noch irgendetwas unklar sein beantworte ich natürlich gerne alle Fragen.

Viele Grüße

Schnebi




von Schnebi am 02.12.2008 15:32
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
Sorry, dass ich Beitrag noch mal nach vorne hole.
Wollt ihn nur noch einmal auf der ersten Seite haben, weil da ja schon mehr leute drauf schauen.
Falls mir leider keiner helfen kann werd ichs dann aber dabei belassen;)



von Schnebi am 04.12.2008 09:39
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
--- editiert vom Admin


von guest123-2135 am 04.12.2008 10:59
Status: Senior (150 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 15 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
Vielen Dank!

Die Hauptforderung habe ich auf einen Schlag komplett beglichen.

Aber nochmal zu dem Schufaeintrag. Hat der nciht, auch wenn ein Erledigungsmerkmal dahintergesetzt ist noch 2 Jahre lang einen schlechten Einfluss auf das Scoring??
Meint ihr es besteht eine Chance, dass die Firma einer kompletten LÖSCHUNG des Eintrags zustimmt?
Vorallem, da ich ja eigentlich nur einmal angemahnt worden bin?
Und welche Rolle spielt der Postdienstleister TNT? Kann man da irgendwas machen, da der ja seiner "Pflicht" den Brief zuzustellen nicht nachgekommen ist?


von Schnebi am 04.12.2008 15:22
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
--- editiert vom Admin


von guest123-2135 am 04.12.2008 19:18
Status: Senior (150 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 15 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
Absolute finanzielle Notlage!?
Ja klar!
Das versteht die Schufa natürlich ...

Nix für Ungut, aber genau davor soll der Eintrag ja die Schufakunden bewahren.
)
Sehr intelligenter Rat.

Noch mal zurück zum Anfang:
Eine Grundgebühr - ja klar verstehe, Sie haben eine Grundgebühr von 800,- Euro pro Monat, gibts ja, dass man solche Verträge hat, um sie in die Schublade zu legen ...

Und der böse Zusteller erst mal: Nee das gibts ja nicht.
Da wohne ich im Hinterhof, habe keinen Hinweis an der Vordertür und der kommt mich gar nicht suchen ... tststs

Wenn Sie mich fragen, was Sie ganz sicher nicht tun werden, würde ich antworten, dass ich Ihnen kein Wort glaube. Ich würde sagen, dass Sie das entweder erfunden haben (dann aber schlecht) oder, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit haben ...


von anephan am 08.12.2008 11:26
Status: Unsterblich (1194 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 51 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
Hallo mein lieber anepha...

Ich finde wie Sie sich hier verhalten ist wirklich kein Zustand. Ich denke, ich habe es wirklich nicht nötig mir hier in einem Forum irgendwelche Geschichten auszudenken. Wie Sie meinen Beiträgen vor allem im Forum Sozialrecht entnehmen können, habe ich oft genug Leute kritisiert, die, wie Sie es ausdrücken "ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit haben"

Außerdem sollten Sie meinen Text schon genau lesen, bevor Sie hier anfangen Behauptungen aufzustellen.

Natürlich habe ich KEINE Grundgebühr von 800€ im Monat. Ich denke nicht, dass es so etwas gibt. Tatsächlich handelt es sich um 2 Handyverträge über JEWEILS 20€ Grundgebühr im Monat (E+ Duo oder so hieß das damals). Bei Abschluss der Verträge erhielt man direkt eine Gutschrift von 700€ auf sein Konto, sowie zusätzlich einen I-POD Touch mit 16GB. Ob das für mich ein gutes Geschäft wahr kann ich mittlerweile nicht mehr sagen.

Es handelt sich bei dem nicht gezahlten Betrag also um das einmalige nicht-zahlen der Grundgebühr für BEIDE Verträge. Also insgesamt 40€.
Dieser Betrag wurde mehrfach von der Firma angemahnt. (Wie gesag: Briefe wurden nciht zugestellt.) Nach mehreren Erfolglosen Mahnungen wurde mein Vertrag dann gekündigt. Natürlich forderte die TelcoFirma nun alle noch ausstehenden Grundgebühren bis zum regulären Verrtagsende auf einen Schlag von mir. Diese, und zusätzliche Mahngebühren ergeben die 803,02€
Stellen Sie bitte nciht irgendwelche falschen Behauptungen auf, die sich beim genauen lesen meines Beitrages schon direkt als falsch erweisen, und hören Sie auf mich hier als Lügner zu diffamieren.

Zu der Sache mit dem bösen Zusteller: Die deutsche Post liefert mir schon seit Jahr und Tag zuverlässig meine Post!!!
Soll ich dafür, dass es nun auch private Dienstleister gibt, die scheinbar z.T. Inkompetente Briefträger einsetzen extra ein Schild aufstellen? Zumal dies auch schwierig werden könnte, da ich dieses entweder auf öffenltichm Gelände, oder an einem fremden Haus tun müsste.
Davon abgesehen liegt mein Haus in einer großen Fußgängerzone in meiner Stadt. Fast ALLE Häuser haben dort vorene keine Eingangstür, welche zu den Wohnungen führt, sondern lediglich ein Geschäftslokal. Da sollte es doch wohl möglich sein, dass ein Briefzusteller sich schlau macht, wo die einzelnen Eingänge sind. Ausserdem hätte eine kurze Frage in dem Geschäft im Erdgeschoss auch schon geholfen.

Das nicht Zustellen der Briefe kann ich ja sogar beweisen, da auf dem letzten Brief, welchen ich erhalten habe neben dem Stempel der deutschen Post ja auch noch ein Stempel von TNT mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zu sehen ist.

Ich weiss wirklich nicht, was solche Unterstellungen hier sollen. Ich habe wirklich besseres zu tun, als mir hier für dieses Forum irgendwelche Storys auszudenken.

So, nun, da ich meinenm Ärger etwas Luft gemacht habe, kommt nun aber noch eine weitere Frage von mir:

Wie ich bereits erwartet habe schreibt mich das Inkassounternehmen nun an und möchte noch die Inkassokosten von mir haben. Kann mir irgendwer eine Begründung liefern (vielleicht auch auf irgenwelchen Gesetzen basierend) warum ich diese Gebühren nicht zahlen soll. Ich habe die Hauptforderung ja auch überwiesen, bevor ein Brief des Inkassounternehmens kam. (wenn auch nur 2 Tage vorher)

Vielen Dank schonmal an alle, die mir nicht irgendetwas unterstellen wollen, sondern die deswegen hier sind, warum es dieses Forum gibt, nämlich um sich gegenseitig zu helfen.



von Schnebi am 10.12.2008 14:21
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag
--- editiert vom Admin


von guest123-2135 am 10.12.2008 15:25
Status: Senior (150 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 15 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Briefe nicht zugestellt, jetzt Schufa Eintrag

Wer behauptet, Dir einen Brief zugesendet zu haben, ist beweispflichtig.

Lies meinen Beitrag
BGH zu Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag
und das darin genannte BGH-Urteil.

Fehler der Post - in diesem Fall sogar nur unterstellt, ohne Beweis - gehen nicht zum Nachteil des Opfers.

Viel Glück !


von mts am 10.12.2008 20:45
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online