Brief vom Amtsgericht (Nachlassgericht)

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sugarbaby
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
Brief vom Amtsgericht (Nachlassgericht)

Hallo, ich habe gestern einen Brief bekommen,leider hatte ich keinen Kontakt zu dieser Person, mich würde jetzt natürlich interessieren ob ich irgendwie raus bekomme um was es sich bei dem Erbe handelt.Von meiner Verwandschaft habe ich gehört das es sich um zwei Immobilien handeln soll aber er soll auch Guthaben sowie Schulden besitzen, habe ich eine Chance etwas darüber zu erfahren?

Das ist der Brief in verkürzter Form

Sehr geehrte Frau Wolf
In der Nachlassangelegenheit

Erich ......
geboren am 29.11....in...
verstorben am 8.10.2014 in ...

wurde die Erbschaft ausgeschlagen von(meiner Mutter)
Nach Kenntnis des Gerichts gehören auch Sie zum Kreis der Erben,Falls auch Sie die Erbschaft ausschlagen wollen kann dies nur innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnis von dem Anfall Erbschaft an Sie und dem Grund der Berufung durch Erklärung gegenüber dem hiesigen Nachlassgericht geschehen.Die Frist beträgt sechs Monate, wenn sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält.


-----------------
" "

-- Editiert sugarbaby am 20.02.2015 17:05

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Von meiner Verwandschaft habe ich gehört das es sich um zwei Immobilien handeln soll aber er soll auch Guthaben sowie Schulden besitzen, habe ich eine Chance etwas darüber zu erfahren?

Nein, Auskünfte z.B. bei Banken erhält man nur mit einem entsprechenden Erbnachweis und wenn man diesen hat, hat man auch das Erbe angenommen. Sollte sich allerdings nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass das Erbe überschuldet ist, gibt es auch noch Möglichkeiten die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen (Nachlassinsolvenz).

Weshalb hat Deine Mutter ausgeschlagen?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sugarbaby
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Da sie wie ich nun auch nicht wirklich weiss was sie erben würde,wenn die Schulden höher sind als alles andere das Risiko wollte sie nicht tragen.

-----------------
" "Die Schulden auf den Nachlass begrenzen wie ist das gemeint, sorry ich kenne mich null aus.

-- Editiert sugarbaby am 20.02.2015 18:59

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sugarbaby
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Wo kann ich das denn beantragen, das die Schulden nur auf dem Nachlass begrenzt werden?

-----------------
" "

9x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen