Hallo zusammen,
ich führe seit 2014 einen Handel (Umsatz unter 30.000€ pro Jahr) mit Gewinnabsicht aus und habe für 2015 eine Steuererklärung abgegeben, wo ich nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit angegeben habe.
Letztes Jahr habe ich dann dieses Gewerbe registriert und wollte die Umsätze und Gewinne entsprechend angeben. Der Sachbearbeiter hat diesen Umstand herausgefunden und mich aufgefordert dazu Stellung zu nehmen und auf §153 AO hingewiesen.
Was sollte man jetzt am besten tun? Reicht es ehrlich zu sein und alles im Nachhinein anzugeben ohne eine Anzeige zu erfahren oder würdet ihr hier auf jeden Fall einen Anwalt empfehlen?
LG
Brief mit §153 AO vom Finanzamt - was tun? Anwalt nötig?
1. März 2017
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Frage vom 1. März 2017 | 15:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief mit §153 AO vom Finanzamt - was tun? Anwalt nötig?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 1. März 2017 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Reicht es ehrlich zu sein und alles im Nachhinein anzugeben ohne eine Anzeige zu erfahren Ehrlich waren Sie ja nicht und für eine Selbstanzeige ist es in jedem Fall zu spät, da schon ermittelt wird. By the way wurde hier ja auch Umsatzsteuer hinterzogen, wie es aussieht...
#2
Antwort vom 2. März 2017 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Nachdem das Finanzamt ausdrücklich darauf hingewiesen hat, hast Du Dir offenbar nicht die Mühe gemacht, Dir mal den genannten Paragrafen anzuschauen. Das hätte nämlich die gestellte Frage beantwortet.
Und jetzt?
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