Person A hat ein Radio bei der GEZ angemeldet und besitzt keinen Fernseher. Nun hat die GEZ Person A angeschrieben, ob sie nicht DOCH einen Fernseher besitzt.
Person A sieht es allerdings nicht ein, für die (weil die nur mehr Geld wollen) das Porto auszugeben, um denen zu schreiben, dass sie KEINEN Fernseher besitzt.
Ist sie verpflichtet, den Brief zu beantworten?
Brief der GEZ - Antwortpflicht?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Nein, aber die GEZ wird Person A weiterhin auf den "Sack" gehn, um zu hoffen das Sie entnervt aufgibt
Steht auf den GEZ Briefen nicht immer Antwort drauf?
Wenn ja dann einfach ohne Briefmarke in den Briefkasten und die GEZ muß das
Porto übernehmen.
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--- editiert vom Admin
Bei Gelegenheit dürfte es dann auch mal einen oder mehrere Hausbesuche geben.
-- Editiert von Maestro1000 am 27.01.2009 23:23
Naja wenn man arbeiten geht, ist die wahrscheinlichkeit recht gering das die einen antreffen...und reinlassen muss man die deppen eh net
--- editiert vom Admin
Ich hatte nach meinem Abi ca. 5 Monate gearbeitet, einige Monate später kam der erste Brief von der GEZ.
Da ich nichtmehr arbeite habe ich diese Briefe bisher einfach ignoriert (3 Stück) -> Papierkorb.
Gelesen habe ich sie natürlich und es steht nur der standard GEZ Runz, von dem man ja schon genug hört drin.
Das soll hier nicht bloß Kundtun meiner Meinung werden, ich bin selber nicht gaaanz sicher, deshalb:
Solange ich nicht arbeite, kann ich sie wohl weiterhin ignorieren? Finde es an sich eh eine erbärmliche, LEGALE Abzocke
An sich ist GEZ der Ehrlichkeit der Verbraucher ausgeliefert.
Ich lasse die Briefe ein paar mal kommen, irgendwann fülle ich die Formulare aus und sende per "Porto zahlt Empfänger" an GEZ zurück.
@Justusus;
Wenn sie KEINEN TV, Radio und Pc(neuartiges Rundfunkgerät) besitzen, brauchen Sie NICHT zu antworten.
Beziehen Sie Sozialleistungen, so können Sie sich von der GEZ-gebühr
befreien lassen.
Wenn Sie einen Tv, etc. besitzen, und sie Sozialhilfe, etc. beziehen, müssten Sie zwar der GEZ antworten, aber aufgrund der (durchgeführten) Befreiung
bräuchten Sie keine Gebühren bezahlen.
So wie Sie sich im Moment genüber der GEZ verhalten, ist dieses zwar in den Augen der GEZ rechtlich NICHT korrekt, aber zumindest geldmäßig fügen Sie ja der GEZ keinen Schaden zu.
Ganz pragmatisch gesehen.....
Und ich möchte den Richter sehen, welcher es NICHT so sieht......
Gruss
"Wer kein Rundfunkempfangsgerät bereithält, muss nicht antworten".
Wie ist es denn mit Leuten, die bereits korrekt angemeldet sind (weil Sie ein Radio und einen PC haben), aber dennoch alle x Monate ein Schreiben bekommen, die GEZ wolle wissen, ob man was anzumelden habe?
Spätestens nach dem zweiten Rückschreiben müssen die GEZ-Fritzen doch wissen, unter welcher Teilnehmernummer man bereits angemeldet ist?! Wieso kommen die immer noch vorbei und schreiben immer noch Briefe?
Muss ich jedes Mal antworten, auch wenn ich schon längst korrekt angemeldet bin?
Ich hab keine Lust, alle x Monate Porto und Zeit zu investieren, nur weil die GEZ-Bürokraten ihre eigenen Daten nicht abfragen können. Das Geld von meinem Konto abbuchen können die Typen allerdings erstaunlicher Weise ganz gut und fehlerfrei....!!
Nein, wenn Sie nichts (zusätzliches) anzumelden haben, müssen Sie auch nicht antworten.
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