Hallo,
es geht um ein Mehrfamilienhaus in Schleswig-Holstein. Die Briefkästen im Treppenhaus sind so schmal, dass keine A4-Dokumente hineinpassen. Also sollen neue, breitere Briefkästen her. Diese passen allerdings nicht mehr an den bisherigen Standort, könnten aber im Fluchtflur untergebracht werden. Die Breite des Flurs beträgt 1,34 m, die Tiefe der Briefkästen 11 cm.
Ist dies zulässig?
Die Landesbauordnung sagt: "Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen." Als ausreichende Breite habe ich mal 1,20 m und mal 1,25 m gefunden - in diesem Fall eine entscheidende Differenz. Zudem könnte problematisch sein, dass die Briefkästen auskragend sind, da der Fluchtweg ja eigentlich von Gegenständen freigehalten werden soll.
Vielen Dank im Voraus!
Breite und Einbauten bei notwendigen Fluren
14. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2017 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Breite und Einbauten bei notwendigen Fluren
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten