Breite und Einbauten bei notwendigen Fluren

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
dopuks
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Breite und Einbauten bei notwendigen Fluren

Hallo,

es geht um ein Mehrfamilienhaus in Schleswig-Holstein. Die Briefkästen im Treppenhaus sind so schmal, dass keine A4-Dokumente hineinpassen. Also sollen neue, breitere Briefkästen her. Diese passen allerdings nicht mehr an den bisherigen Standort, könnten aber im Fluchtflur untergebracht werden. Die Breite des Flurs beträgt 1,34 m, die Tiefe der Briefkästen 11 cm.

Ist dies zulässig?

Die Landesbauordnung sagt: "Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen." Als ausreichende Breite habe ich mal 1,20 m und mal 1,25 m gefunden - in diesem Fall eine entscheidende Differenz. Zudem könnte problematisch sein, dass die Briefkästen auskragend sind, da der Fluchtweg ja eigentlich von Gegenständen freigehalten werden soll.

Vielen Dank im Voraus!

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