Braucht Fahrzeughalter einen Führerschein ?

29. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
nadia23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Braucht Fahrzeughalter einen Führerschein ?

Hallo,
ich bin nach Frankreich umgezogen und will das auto nun auf meine mutter in deutschland ummelden (fahrzeughalter). damit brauche ich nicht das auto in frankreich anzumelden (kostet zeit und nerven). Meine mutter hat aber keinen führerschein. Geht das überhaupt dass ich der fahrzeugführer bin und sie der Halter ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sicher geht das, nur der oder die Fahrer und Versicherungsnehmer benötigen einen Führerschein.
Die Frage ist allerdings, ob Frankreich es erlaubt, ein in D zugelassenes Fahrzeug zur ständigen Nutzung in Frankreich fahren zu lassen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Genau das ist die Problematik.

Zumindest in Deutschland muß ein Kfz dort zugelassen werden, wo es regelmäßig steht und benutzt wird. Läßt man es im Ausland zu, ist es erstens ordnungswidrig und zweitens eine Hinterziehung von Kfz-Steuern. Vermutlich wird es in Frankreich nicht viel anders sein (nachfragen).

Noch eine kleine Korrektur: der Versicherungsnehmer braucht auch keinen Führerschein und braucht übrigens auch nicht mit dem Halter oder regelmäßigen Nutzer identisch zu sein (ist allerdings eher der Ausnahmefall).

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#3
 Von 
Boyington
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto kann sogar auf einen minderjährigen zugelassen werden.

Es ist halt nur schwierig seinem Kind zu erklären warum es mit 17 keinen Führerschein machen darf weil Pappa immer zu schnell war und alles abstreitet, so das der Halter die Strafe abbekommt.

Ist schon sehr komisch das ganze!

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Zumindest in Deutschland muß ein Kfz dort zugelassen werden, wo es regelmäßig steht und benutzt wird.<<

Auch das muss nicht sein!
Sonst könnte es keine Firmenfahrzeuge geben, die z.B. in Hamburg zugelassen sind, aber in Bayern genutzt werden.

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