Brauche dringend Rat in Umgangsverbot

28. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
cveto4ik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche dringend Rat in Umgangsverbot

Hallo alle miteinander,
ich brauche dringend einen Rat, bevor die Sache aus dem Ruder läuft.
Also:
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 6Jahre)und lebe noch in Trennung von meinem Ehemann. Wir haben eigentlich einen guten Kontakt zum Wohle der Kinder, er darf die Kinder sehen wann er möchte... kurz gesagt wir führen kein Krieg.
Das Problem liegt in einer Freundin von ihm (nicht seine Freundin)es war früher meine gute Freundin, aber vor 3Jahren haben wir uns gestritten und seitdem keinen Kontakt. Sie hat eine Tochter, die mit meiner Tochter befreundet ist. Solange meine Kinder bei ihrem Vater sind, ist diese mit ihrer Tochter ständig dabei und erzählt meinen Kinder immerwieder Lügengeschichten über mich, beleidigt mich und mein noch Ehemann kann ihr anscheinend nichts sagen. Meine Frage: Habe ich als Mutter das Recht den Umgang mit dieser Frau zu verbieten wenn die Kinder bei ihrem Papa sind? Es ist ganz wichtig für mich. Ich habe schon versucht mit dieser Frau zu reden, aber es bringt überhaupt nichts, sie hört damit einfach nicht auf.
Vielen Dank im Voraus.
Mfg
cveto4ik

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallöchen,
Nee, kannst du nicht verbieten. Allerdings wäre es Sache des Ex sich darum zu kümmern. Hast du Ihn schon mal direkt darauf angesprochen? Es gibt ja nicht umsonst den Werbespruch "wir brauchen eier". Er sollte schon alleine um des Kinders willen sich dazu äussern und der guten Frau Einhalt gebieten

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Das Betreuungselternteil kann natürlich nicht verbieten, wen die Kinder in den Zeiten des Umgangs treffen. Dieses obliegt allein dem Umgangselternteil.

Sollten diese Probleme aber dauerhaft anhalten, das Umgangselternteil mal auf § 1684 BGB hinweisen. Besonders auf Absatz 2 und 3.

Wenn dann keinje Besserung eintritt, entsprechend reagieren. Dieses dann unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Familienrecht.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Juristisch gesehen ist alles gesagt. Ich würde mich über so einen Blödsinn nicht aufregen, denn genau das ist ja beabsichtigt.

Deine Kinder sind ja nicht mehr so ganz klein. Vielleicht die Kinder soweit bringen, dass sie, wenn wieder so etwas los geht, dass sie aufstehen und den Raum verlassen? So was funktioniert eigentlich ganz gut. Zumindest in meinem Bekanntenkreis ist das in zwei Fällen so gelaufen. Und dann war Ruhe an der Front.

Natürlich kannst Du auch versuchen über Anwalt zivilrechtlich gegen die Frau vorzugehen. Das ist die Sache m.E. aber nicht wert.

wirdwerden

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