Brauche dringend Hilfe bei HA - ZR!

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Daedalus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche dringend Hilfe bei HA - ZR!

Hi,
ich bräuchte dringend Hilfe bei den Anspruchsgrundlagen und Aufbau zu folgendem Sachverhalt (verkürzt). Der richtige Anspruchsgrundlageneinstieg würde mir schon sehr weiterhelfen!

Sachverhalt (verkürzt)!

Ein Sport-Verein möchte die Beliebtheit eines seiner fest angestellten Spieler für sich vermarkten, dh mit seiner Popularität Geld machen und zwar mit Werbung. Er engagiert einen Spielervermittler, der lukrative Werbeverträge für den Verein an Land ziehen soll. Der Verein verpflichtet sich gegenüber dem Spielevermittler bei jedem erfolgreich vermittelten Vertragsabschluß 10 % der Auftragssumme zu zahlen, jedoch soll der Spielevermittler immer zuerst versuchen, sein Entgelt von den Vertragspartnern einzufordern und nur wenn das nicht klappt, dann zahlt der Verein an den Vermittler.
Der Vermittler findet bald einen Werbepartner (Hersteller von Naturprodukten), der mit dem Verein einen Vertrag über die Zuverfügungstellung des Sportlers zu Werbezwecken für seine Produkte schließen will und dem Verein im Gegenzug dazu ein Entgelt (150.000 EUR) zahlt. Außerdem zahlt er dem Vermittler auch die 10% der Auftragssumme.
Der Sportler aber verwickelt sich noch vor Start einer Werbekampagne in einen Dopingskandal und der Werbepartner fürchtet um das Image seiner Produkte und will sich nun vom Vertrag mit dem Verein lösen und verlangt sein Entgelt (150.000 EUR), die Provisionssumme (15.000 EUR) und das Geld für einen schon vor dem Dopingskandal bezahlten Fototermin mit dem Sportler (5.000 EUR) zurück.

Ich hoffe wirklich auf Hilfe (bin leider kein angehender Jurist, hab´s nur als Nebenfach!). Danke im voraus!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Goldenberg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi! Zwischen dem Verein und dem Werbepartner ist zu einem Dienstvertrag gekommen( §611 BGB )
Nach §627 ist eine Kündigung möglich
Nach §628 I S.3 +§347 I = Rückzahlung von 150. 000

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.303 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen