Brauche dringen eine Rat

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb405461-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche dringen eine Rat

Hallo liebe Anwälte

ich brauche dringent hilfe wegen meine Arbeitgeber.

Mein Fall

Ich war 6 Monate bei einer Bäckerrrei angestellt habe am 30.12.2014 per Post meine Kündigung bekommen. ein Tag vor ablauf der Probezeit.

In den Schreiben steht:

Sie werden ab sofort von der Arbeit freigestellt. Wir ordnen an den Ihnen noch zustehenden Urlaub in dieserm Zeitraum zu nehmen.

Da ich gezwungen würde in der Probezeit den Urlaub zu nehmen habe ich kein Urlaub mehr.

Meine Frage ist:

Muss meine Arbeitgeber mir jetzt bis zum 14.01.2015 das gehalt zahlen. was mir in den 14 Tage zusteht?
Auch wenn ich kein Urlaub mehr habe?
Ich bin dann auch zum Arzt und habe eine Krankmeldung vom 31.12.2014-07.01.2015 eingereicht da ich erst mal auf nummer sicher gehen wollte.

Wie muss ich mich jetzt verhalten.

vielen dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Ich bin dann auch zum Arzt und habe eine Krankmeldung vom 31.12.2014-07.01.2015 eingereicht da ich erst mal auf nummer sicher gehen wollte.


Also haben Sie eine Krankheit vorgetäuscht!?

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#2
 Von 
fb405461-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich war wirklich krank nur da in der kündigung stand ab sofort frei gestellt wollte ich erst micht zum arzt gehen. Aber alle haben gesagt du bist ja wirklich krank dann geh auch zum arzt. Bin nur nicht vorher hin da ich angst hatte die kündigung zu bekommen.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Dann habe ich Sie falsch verstanden.


http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Die Kündigungsfrist muss natürlich voll bezahlt werden.

Es ist eine alte Legende, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. War wohl noch in der alten DDR so. In der BRD aber nie relevant.

Was die Verrechnung des Urlaubs mit der Freistellung angeht hat das Bundesarbeitsgericht wohl hohe Anforderungen an den Arbeitgeber gestellt. Es darf keine Unklarheiten geben. Es kommt auf den genauen Wortlaut in Kündigung und ggfs. Arbeitsvertrag an.
Fehlt z.B. die genaue Angabe der Urlaubstage scheint mir das der Quellenlage nach darauf hinauszulaufen, dass die Urlaubstage bzw. deren Auszahlung verlangbar und bei Bedarf auch vor Gericht einklagbar ist.

Von wievielen Tagen sprechen wir hier ?Manchmal kommt da viel weniger Geld raus als man/frau erwartet.
Anhaltspunkt hier:
http://www.helpster.de/urlaub-auszahlen-lassen-die-berechnung-gelingt-ihnen-so_97778

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/kuendigungsfrist-vorsicht-bei-freistellung-unter-anrechnung-auf-den-urlaub.html






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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Es ist eine alte Legende, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. War wohl noch in der alten DDR so. In der BRD aber nie relevant.


Interessant. Nur diese Annahme wurde doch gar nicht thematisiert in diesem Thread.

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#6
 Von 
fb405461-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht darum ob er kündigen darf oder nicht.
mir geht es darum, ob der die 15 tage zahlen muss die er mich von der arbeit freigestellt hat oder nicht.
Der genau wortlaut steht oben drin 1zu1 abgeschrieben.
Und wenn es auch nur um 15 tage gehalt geht ist das ein betrag von ca 500 euro auf die ich angewiesen bin.

Aber da mir hier leider keiner genau helfen kann werd ich mir ein Anwalt fuer arbeitsrecht suchen müssen.

Aber drotzdem danke.

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
werd ich mir ein Anwalt fuer arbeitsrecht suchen müssen.



Den Sie bezahlen müssen (keine Erstattung im Arbeitsrecht!!!)!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber da mir hier leider keiner genau helfen kann werd ich mir ein Anwalt fuer arbeitsrecht suchen müssen.


Besser ist das, wenn Du die gegebenen Antworten nicht verstehst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_%28Arbeitsrecht%29#Un-.2FEntgeltlichkeit

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