Brauche Hilfe Unterschlagung meines Hundes

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469811-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Brauche Hilfe Unterschlagung meines Hundes

Weiß nicht mehr was soll ich machen.Mein Hundesitter der meine Schäferhündin Yessy betreut hat während ich längere Zeit in der Reha war gibt mir meine Yessy nicht mehr zurück.Ich habe schon Strafanzeige bei der Polizei gestellt die auch schon 2 mal bei dem Hundesitter waren aber er ist mit dem Hund geflüchtet.Ich selber habe versucht ihn zu erwischen habe aber dann von der Polizei Verbot bekommen mich an der Wohnung aufzuhalten weil er mich auch bedroht hat.Die Polizei glaubt nicht das der Staatsanwalt einer Wohnungsdurchsuchung zustimmt weil es sich "nur" um einen Hund handelt.Das heisst ich soll bis zum Gerichtstermin abwarten der noch bis zu 3 Wochen dauern Kann.Ich weiss nicht mehr weiter kann mir jemand sagen wie ich das Problem lösen kann.
Kaufvertrag,Impfpass,Chip besitze ich zum Nachweiss das der Hund mir gehört

-- Editier von fb469811-5 am 09.07.2017 19:12

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich weiss nicht mehr weiter kann mir jemand sagen wie ich das Problem lösen kann. Derzeit gar nicht - welche Institutionen sollte es denn außer der Polizei noch geben, die das was tun können?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb469811-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich weiss nicht mehr weiter kann mir jemand sagen wie ich das Problem lösen kann. Derzeit gar nicht - welche Institutionen sollte es denn außer der Polizei noch geben, die das was tun können?


Deswegen schreibe ich ja hier um vielleicht Hilfreiche Info zu bekommen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Die Frage war rhetorisch und sollte zum Nachdenken anregen, aber ich kann Sie Ihnen auch gleich beantworten: So eine Institution gibt es nicht, folglich können Sie nichts machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das heisst ich soll bis zum Gerichtstermin abwarten der noch bis zu 3 Wochen dauern Kann.


Was für ein Gerichtstermin? Ein strafrechtlicher wg. Unterschlagung? Wie kommen Sie auf "bis zu 3 Wochen"? Haben Sie schon eine Zeugenladung? Wenn ja, müßten Sie ja das genaue Datum kennen. Wenn nein, ist völlig offen wann der Termin ist. Wann haben Sie denn Anzeige erstattet?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Traurige Geschichte, dass Sie und Ihr Hund von einander getrennt sind. Lassen wir aber die Emotionen zur Seite und sehen es mal ganz nüchtern und sachlich an. D.h. jemand hat Ihr Eigentum und möchte es nicht in Ihren Besitz zurückgeben.

Zuerst muss man verstehen, dass hier zwei Komponenten bestehen: Ein strafrechtliche sowie eine zivilrechtliche.

Die strafrechtliche Komponente haben Sie hier, im Unterforum Strafrecht, eigentlich schon fast abschliessend beschrieben. Nach einer Anzeige können Sie da leider ausser warten nicht viel machen.

Die zivilrechtlich Seite bietet Ihnen das bessere Möglichkeiten an Ihr Eigentum zu kommen. Grundlage ist hier § 985 BGB der kurz und klar sagt: "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."

Als erstes müssen Sie die Herausgabe Ihres Eigentums förmlich, das heisst als Einschreiben mit Fristsetzung, vom jetzigen Besitzer fordern. Sollte Sie nach Ablauf der Frist nicht im Besitz Ihres Eigentums sein kommt die nächste Stufe. Dies wäre wenn es schnell gehen soll eine Einstweilige Verfügung wegen Herausgabe des Hundes. Kann sein, dass das Gericht keine Dringlichkeit sieht, darum ist es von Vorteil wenn der Antrag von einem Anwalt verfasst wird. Letzter Schritt ist dann die Klage auf Herausgabe vor dem Amtsgericht. Mit einem für Sie positiven Urteil können sie denn mit Hilfe des Gerichtsvollziehers, der wiederum die Polizei zur Mithilfe beiziehen kann, in den Besitz ihres Eigentums gelangen.

Achtung: Anwalt und zivilrechtliche Klage können mit Kosten verbunden sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen