Brandschutz nach BauO NRW Sanierungsgrund/pflicht?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
klausitoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschutz nach BauO NRW Sanierungsgrund/pflicht?

Hi,

ich habe mal folgende Frage:

Besteht eine Plicht ein Wonhaus (Altbau) zu sanieren wenn
z.B. nach § 34 BauO NRW die Zwischendecken nicht dem Brandschutz (F90-AB) entsprechen?


Ergibt sich daraus ein Kündigungsgrund für den Vermieter aufgrund einer notwendigen Sanierung?

Ich kann es mir nicht vorstellen da müssten ja dann alle Abtbauwohnungen komplett sanieter werden

Vielen Dank


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Solange aufgrund besonderer Umstände keine erhöhte Gefährdung besteht, besitzen alte Gebäude, die den neuen technischen Anforderungen nicht mehr entsprechen, Bestandsschutz.

Dabei ist zu beachten, das durch Umbaumaßnahmen der Bestandsschutz verloren gehen kann, d.h. wenn man z.B. eigentlich nur ein neues Kabel für einen neuen Durchlauferhitzer benötigt, muss man eventuell die komplette Stromverkabelung erneuern.


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#2
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Fall zählt zu den sogenannten passiven Bestandsschutz und es ist, egal wie alt das Gebäude ist, solange es rechtswirksam gebaut wurde.
Aber bei einer Umnutzung von wohnen auf gewerbliche Tätlichkeiten muss eine Sanierung durchgeführt werden.
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Ein Gebäude was ca. 3-5, weiß ich nicht mehr so genau, Jahre leer Stand benötigt sogar ein Bauantrag für eine Neunutzung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klausitoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antworten

das bestätigt auch meine Einschätzung

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