Brand - Versicherungsschutz ?

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Brand - Versicherungsschutz ?

Sehr geehrte Damen und Herren,


ein Freund von mir hat durch einen Brand seine komplette Wohnung verloren. Da es sich um eine Studenten WG (2 leute) gehandelt hat, wurde in diesem Falle keine Hausratsversicherung abgeschlossen. Beide Mieter kommen aus Deutschland und studieren in den Niederlanden. Der Brand wurde durch ein Geschäft ausgelöst auf der Rückseite des Hauses. Meine Frage, haben beider Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz? gibt es die Möglichkeitk, über die Versicherung des Geschäftes eine Entschädigung zu bekommen ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Der Verursacher hat zu zahlen. Wenn der nicht zu ermitteln ist und man keine Hausrat hat, ist das persönliches Pech.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Moin,

sollte hier die Versicherung (Haftpflicht) Leistungspflichtig sein, gibt es hier aber auch nur eine Zeitwertentschädigung.

Diese ist natürlich deutlich deutlich geringer als bei einer Hausrat.

Hier müsste natürlich auch erstmal ein Verschulden des Geschäfts vorliegen, dieser müsste im Zweifel vom geschädigten erbracht werden.

MFG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage, haben beider Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz? gibt es die Möglichkeitk, über die Versicherung des Geschäftes eine Entschädigung zu bekommen ? <hr size=1 noshade>


Nur, wenn es jemandem gibt, der das Feuer "verschuldet" hat.
Ist der Brand ohne Verschulden ausgebrochen (z.B. umvorhersehbarer technischer Defekt oder Blitzschlag) oder lässt sich die Ursache nicht mehr ermitteln, dann sieht es schlecht aus.

Und wie Lazyboy schon anmerkte: Wenn es eine Haftung des Geschäfts geben sollte, dann nur in Höhe des Wertes zum Zeitpunkt des Feuers. Nicht der Neupreis des Inventars. Und gerade bei Sachen, die man so üblicherweise zu Hause hat (Möbel, Unterhaltungselektronik, PC, ...) ist der Unterschied zwischen Neupreis und Zeitwert meist erheblich.

Falls das Feuer in NL stattgefunden hat, könnte es natürlich sein, dass nach NL-Recht etwas günstigeres herauskommen könnte.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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