Brüssel erhält Unterstützung bei Bußgeld gegen Fluglärm
AFP VOM 17.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2013 Aufrufe Mehr zum Thema:Fluglärm
Gutachter des Europäischen Gerichtshofs bejaht Maßnahme
Im Kampf gegen den Fluglärm in der Region hat die Regierung der Region Brüssel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Teilerfolg erzielt. Der einflussreiche EuGH-Rechtsgutachter Cruz Viallón stellte sich in Luxemburg hinter Bußgeldforderungen der belgischen Region an die Betreiber zu lauter Flugzeuge. Die DHL-Tochter European Air Transport (EAT) hatte dagegen vor einem belgischen Gericht geklagt, die Sache wurde an den EuGH verwiesen. An Gutachten ist der EuGH nicht gebunden, er folgt den Gutachten aber in den allermeisten Fällen.
Der Flughafen Brüssel-Zaventem liegt in der Region Flandern, die Flugzeuge überfliegen aber in teils geringer Höhe auch die Region der Hauptstadt Brüssel. Diese erließ 1999 eine Lärmgrenze und setzte Bußgelder für Überschreitungen fest. Aufgrund von Messungen am Boden verhängte Brüssel 2007 eine Geldbuße von 56.000 Euro gegen EAT. Das Unternehmen ging dagegen vor, weil es die Ansicht vertritt, nur direkt am Flugzeug gemessene Schallgrenzen seien zulässig.
Der EuGH-Generalanwalt Viallón erklärte nun, diese Annahme beziehe sich nur auf flugrechtliche Betriebsbeschränkungen. Die Brüsseler Bußgelder seien aber eine Maßnahme das Lärm- und Umweltschutzes. Die Umweltbehörden könnten deshalb auch am Boden gemessene Lärmwerte heranziehen. Die Grundrechtscharta der EU "erkennt ausdrücklich ein Recht auf Umweltschutz an", betonte Viallón.
Ein Urteil des EuGH in der Sache könnte auch Auswirkungen auf den Streit um Fluglärm in deutschen Städten wie Berlin und Frankfurt am Main haben. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind diesbezüglich Klagen anhängig, die noch in diesem Jahr entschieden sollen.
17.02.2011 - 12:31 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


