Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verkehrsrecht » 

Brückenabstandsmessverfahren der Polizei in Bayern ist kein standardisiertes Messverfahren

Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz
20.11.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 1293 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Geschwindigkeitsverstoß

In seiner Entscheidung vom 18.12.2007 hatte das OLG Bamberg (Az. : 3 Ss OWI 1662/07) bereits darauf hingewiesen, dass die von der Polizei in Bayern im Rahmen des so genannten Brückenabstandsmessverfahrens praktizierte Videoabstandsmessung unter Einsatz des Charaktergenerators vom Typ CG-P 50 E des Herstelles JVC/Piller nicht den Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens entspricht, wenn die Messung nicht in Kombination mit einer Videokamera des Herstellers JVC durchgeführt wurde. In diesen Fällen darf sich der Tatrichter bei der Feststellung und Darstellung der Beweisgründe im Urteil nicht auf die Mitteilung des Messverfahrens, die entsprechend den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung ermittelten Ergebnis-Werte sowie auf die auch sonst bei einer Brückenabstandsmessung gebotenen Feststellungen beschränken. Vielmehr bedarf es dann weiterer konkreter Feststellungen.

Wie das OLG Bamberg weiterhin festgestellt hatte, verwendete die bayerische Polizei durchgängig Kameras anderer Hersteller ( u.a. der Marke Panasonic) mit der Folge, dass bereits hierdurch - unabhängig von den regelmäßig eingesetzten Kabellängen von mehr als 3 m - die Voraussetzungen der genannten Bauartzulassung als wesentliche Grundlage zur Anerkennung eines standardisierten Messverfahrens verfehlt wurden.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lothar Eichholz
Nidderau
44 Bewertungen
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
 Pers. Direktanfrage 

In einem von unserer Kanzlei jüngst bearbeiteten Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren mussten wir feststellen, dass die bayerische Polizei nach wie vor Kameras anderer Hersteller, im vorliegenden Fall ebenfalls der Marke Panasonic, verwendet.

Lothar Eichholz, Rechtsanwalt und Mediator
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU

Kontakt:
Telefon : 06187/9321-0
Telefax: 06187/9321-27
Email: lothar.eichholz@ra-eichholz.de
Homepage: www.ra-eichholz.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?