Boxpromoter Öner kommt mit Geldstrafe und Bewährung davon
AFP VOM 28.1.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 2055 Aufrufe Mehr zum Thema:Boxpromoter, Erpressung
38-Jähriger trifft Absprache mit Staatsanwaltschaft
Wegen Erpressung, Körperverletzung und anderer Delikte drohen dem bekannten deutsch-türkischen Boxpromoter Ahmet Öner eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldbuße von 120.000 Euro. Eine entsprechende Absprache trafen die Verteidiger des 38 Jahre alten Chefs des Arena-Boxstalls, der Vertragspartner des Fernsehsenders Sat1 ist, und die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit dem Amtsgericht Hamburg.
Sofern der Angeklagte und die Strafverfolger bei ihrer Zustimmung bleiben, wollen die Richter das entsprechende Urteil in dem Prozess gegen den Manager am 12. Februar verkünden. Die Staatsanwaltschaft hatte Öner wegen 16 verschiedener Straftaten angeklagt. Der seit Kurzem in Istanbul lebende Ex-Berufsboxer aus Hamburg soll unter anderem versucht haben, den bekannten Promoter Klaus-Peter Kohl vom Boxstall Universum um 500.000 Euro zu erpressen. Ferner soll er laut Anklage eine Mitarbeitern aus Kohls Unternehmen mit Drohungen wie "Wenn Du nicht spurst, mache ich Dich fertig" zur Zahlung von 5000 Euro gezwungen sowie bei einer TV-Firma 120.000 Euro eingetrieben haben, die ihm nicht zustanden.
Hinzu kommen laut Staatsanwaltschaft mehrere mutmaßliche Körperverletzungen. So soll Öner einem Bankmanager beim Gespräch in einer Hamburger Privatbank 2008 grundlos eine Kopfnuss verpasst und in Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern des Universum-Boxstalls verwickelt gewesen sein. Unter anderem hatte sich der 38-Jährige bei einer Universum-Veranstaltung vor rund drei Jahren in Hamburg in der Öffentlichkeit eine blutige Schlägerei mit vier von Kohls Sicherheitsleuten direkt neben dem Boxring geliefert.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters verständigten sich alle Beteiligten darauf, dass Öner im Gegenzug für ein Geständnis eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie höchstens zwei Jahren erhält. Außerdem soll er 120.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Zwei wegen Beteiligung an einigen Taten mitangeklagte Bekannte des 38-Jährigen sollen jeweils eine Geldstrafe von jeweils 1600 Euro zahlen. Der Prozess gegen einen dritten Mitangeklagten wurde abgetrennt, weil dieser keine Absprache wollte.
28. Januar 2010 - 15.50 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


