Bosbach: Vorratsdatenspeicherung notwendig zum Schutz vor Terror
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3801 Aufrufe Mehr zum Thema:Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht verkündet mit Spannung erwartetes Urteil
Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe). "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Dem Gesetz zufolge müssen Telekom-Anbieter die Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern, um damit die Bekämpfung schwerer Kriminalität zu ermöglichen. Das Gericht hatte die Datennutzung bereits in zwei Anordnungen erheblich eingeschränkt. Nach den kritischen Fragen der Richter bei der mündlichen Verhandlung wird nun erwartet, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung allenfalls unter sehr strengen Auflagen zulassen wird.
2. März 2010 - 01.32 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorratsdatenspeicherung in jetziger Form verfassungswidrigSeite 2: Daten- und Verbraucherschützer begrüßen Karlsruher UrteilSeite 3: Justizministerin gegen "Schnellschüsse" bei VorratsdatenSeite 4: Hirsch bekräftigt vor Urteil Nein zu VorratsdatenspeicherungSeite 5: Bosbach: Vorratsdatenspeicherung notwendig zum Schutz vor Terror


