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Börsennotierte Unternehmen begrüßten "Freispruch erster Güte"

AFP VOM 22.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15983 Aufrufe
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Mannesmann, Ackermann, Zwickel

- DAI: Mannesmann-Prozess hat Finanzplatz nicht geschadet

Die an der Börse notierten Unternehmen in Deutschland haben das Urteil im Mannesmann-Prozess als "Freispruch erster Güte" begrüßt. Nach dem Ende des Verfahrens vor dem Düsseldorfer Landgericht müsse auch die "überbordende Diskussion" um Managergehälter und Bonuszahlungen ein Ende finden, sagte der Vorstand des von den Aktiengesellschaften getragenen Deutschen Aktieninstituts (DAI), Rüdiger von Rosen, der Nachrichtenagentur AFP in Frankfurt am Main. Die öffentliche Debatte mit Vorschlägen zur gesetzlichen Deckelung von Vorstandsgehältern habe dem Finanzplatz Deutschland mehr geschadet als der Gerichtsprozess, der "Ausdruck unseres Rechtsstaats" sei.

Künftige Entscheidungen in den Aufsichtsräten würden sicherlich unter dem Eindruck des Prozesses fallen, sagte von Rosen. "Das wird die Entscheidungen beeinflussen." Der Umgang dem dem Geld der Aktionäre habe "mit größter Sensibilität" zu erfolgen. Forderungen nach einer Offenlegung der Managerbezüge wies der DAI-Vorstand aber zurück. Für die Kontrolle des Vorstands sei hier zu Lande im Unterschied zu den USA und Großbritannien der Aufsichtsrat zuständig.

Statt dieses System zu ändern, müsse vielmehr auf seine konsequente Umsetzung geachtet werden. Die Praxis, dass amtierende Vorstandsvorsitzende wie zuletzt etwa Siemens-Chef Heinreich von Pierer nach ihrem Rückzug direkt die Leitung des Aufsichtsrats übernehmen, bezeichnete von Rosen als "Schlag ins Gesicht für eine klare Trennung" der Verantwortlichkeiten.

22. Juli 2004 - 12.47 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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