Mir wurde bei einer Verkehrskontrolle Blut abgenommen ohne mein Arm zu desinfizieren und die Ärztin hat keine Handschuhe getragen. Dieses kann ich von einer weitere Person der es genauso erging bestätigen lassen. Die frage ist nun ob damit die Abnahme ungültig ist und nicht mehr als Beweismittel verwendet werden darf? Oder ob es unrelevant ist?
-- Editier von Bastian Silence am 04.08.2017 18:12
Blutabnahme ohne Desinfektion
4. August 2017
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Frage vom 4. August 2017 | 18:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blutabnahme ohne Desinfektion
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#1
Antwort vom 4. August 2017 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Oder ob es unrelevant ist? Ist es - ich sehe da keinerlei Verstoß gegen die Strafprozeßordnung...
#2
Antwort vom 4. August 2017 | 18:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok danke für die fixe Antwort! Nen Unding bleibt es!
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#3
Antwort vom 4. August 2017 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es steht Ihnen ja auch frei, deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Aber zu einer Unzulässigkeit der Verwendung vor Gericht würde das nicht mal in der USA geführt haben...
#4
Antwort vom 4. August 2017 | 19:55
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatMir wurde bei einer Verkehrskontrolle Blut abgenommen ohne mein Arm zu desinfizieren und die Ärztin hat keine Handschuhe getragen. Dieses kann ich von einer weitere Person der es genauso erging bestätigen lassen. Die frage ist nun ob damit die Abnahme ungültig ist und nicht mehr als Beweismittel verwendet werden darf? Oder ob es unrelevant ist? :
Für die Beweiskraft hat das keine Bedeutung, aber wenn es nachweisbar ist, sollte man mal die zuständige Landesärztekammer darauf ansetzen - das ist nämlich durchaus nicht im üblichen Rahmen der ärztlichen Kunst. Es gibt klare Regeln, wie bei einer Blutentnahme zu verfahren ist.
#5
Antwort vom 5. August 2017 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDie frage ist nun ob damit die Abnahme ungültig ist und nicht mehr als Beweismittel verwendet werden darf? :
Nein, es darf verwendet werden.
ZitatOder ob es unrelevant ist? :
Unrelevant ist es nur für die Beweisverwertung.
Aber eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer könnte man machen.
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