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"Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth" für immer verboten

13.6.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 10127 Aufrufe
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Rechtsextrem, Verbot, blood, honour

Die beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereichte Klage gegen das Verbot sowohl der rechtsextremen Vereinigung "Blood & Honour Division Deutschland" als auch ihrer Jugendorganisation "White Youth" wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter wiesen die Klage diesen Mittwoch als unzulässig ab, da sie verspätet eingereicht wurde. (Az. 6 A 1.01)

Die rechtsextremen Organisationen waren vom Bundesministerium des Innern mit Verfügung vom 12. September 2000 verboten worden. Als Begründung führte das Ministerium an, dass sich beide Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten.

Zwei führende Mitglieder beider Organisationen hatten gegen das Verbot im eigenen Namen Klage eingereicht. Dies ist unzulässig, den derartige Anliegen können gerichtlich nur im Namen der Organisation selbst verfolgt werden. Dementsprechend wurde die Klage im März 2001 mit dem Ziel umgestellt, dass "Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth" Kläger sein sollen.

Diese Umstellung war nach Ansicht des BVerwG als Klageänderung zu beurteilen und hat nicht zu einer zulässigen Klage geführt. Die einmonatige Klagefrist gegen die Verbotsverfügung war bei der Klageänderung im März 2001 nämlich bereits verstrichen. Umstände, die einer Verfristung entgegen stehen könnten - wie etwa Mängel bei der Zustellung der Verbotsverfügung -, lagen nicht vor.

Bei einer Klageänderung wird ein anderer Antrag gestellt oder der ursprüngliche Antrag auf einen anderen Grund gestützt. Für den neuen Antrag müssen dann auch sämtliche Prozessvoraussetzungen vorliegen, damit die Richter in der Sache entscheiden können. Im vorliegenden Fall scheiterte die Klage an dem Versäumnis der Klagefrist.

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