Hallo,
es wurde kürzlich eine GmbH mit Stammkapital 25.000 EUR gegründet.
Durch die beschränkte Haftung der GmbH möchten Vermieter keine gewerblichen Räume vermieten, es sei denn, der Geschäftsführer haftet persönlich mit seinem Privatvermögen.
Der Geschäftsführer möchte jedoch nicht mit seinem Privatvermögen haften.
Es wird dringend ein Gewerbeobjekt benötigt, weil ohne Gewerbeobjekt keine Gewerbeanmeldung möglich ist. Durch die Blockade kann der Geschäftsbetrieb nicht starten.
[color=red]Welche Möglichkeiten gibt es, gewerblichen Vermietern entgegen zu kommen, damit dieser Sicherheiten hat ohne den Geschäftsführer finanziell anzugreifen ?[/color]
Hier eine Kopie der eMail an den Immobilienmarkler:
[size=1]Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Gesellschaft Insolvenz anmelden muss, möchte der Geschäftsführer keine Schuldenhaftung übernehmen. Selbstverständlich wird alles Erforderliche für den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg getan.
Gewerbliche Mieter haben per Gesetz weniger Rechte, dies kommt dem Vermieter zu Gute. Beispielsweise besteht der Kündigungsschutz bei gewerblichen Mietern nicht.
Die Beschränkung der Kaution auf drei Monatsmieten unterliegen im Gewerbemietrecht nicht den Bestimmungen des § 551 BGB
. Ich möchte Ihr Vertrauen in das Vorhaben durch die Hinterlegung einer höheren Kaution (6 oder 9 Monats-Kaltmieten) stärken, jedoch sollte die persönliche Haftung des Geschäftsführers wegfallen.[/size]
Antwortschreiben des Immobilienmarklers:
[size=1]
Unter u.a. Umständen, wird der Vermieter keinen Mietvertrag mit Ihnen schließen. Sie möchten nicht persönlich für Ihr Unternehmen haften? Der Vermieter auch nicht.
Wenn nicht einmal Sie so viel Vertrauen in Ihr Unternehmen haben um für 1.350€ (3 monatige Kündigungsfrist á 450€) persönlich zu haften, kann der Vermieter dieses Vertrauen ebenfalls nicht haben.
Eine Erhöhung der Kaution ist für den Vermieter ebenfalls völlig irrelevant, da die Kaution nicht mit der Mietzahlung aufgerechnet werden kann.
Wir bedauern sehr Ihnen in dieser Angelegenheit keinen positiven Bescheid geben zu können und verbleiben[/size]
[color=red]Wir möchten auf jeden Fall Sicherheiten hinterlegen. Welche Art von Sicherheiten ist hier zulässig?[/color]
-- Editiert tz788 am 27.02.2015 14:09
Blockaden nach GmbH Gründung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:Jede, die der Vermieter akzeptiert. Wegen Vertragsfreiheit muss niemand mit unterfinanzierten Kapitalgesellschaften Verträge abschließen. Willkommen im Geschäftsleben. Wenn die GmbH den ersten Kredit benötigt, wird es mit der Bank noch lustiger.
Welche Art von Sicherheiten ist hier zulässig?
Damit
quote:<hr size=1 noshade>Wenn nicht einmal Sie so viel Vertrauen in Ihr Unternehmen haben um für 1.350€ (3 monatige Kündigungsfrist á 450€) persönlich zu haften, kann der Vermieter dieses Vertrauen ebenfalls nicht haben. <hr size=1 noshade>
ist doch schon alles gesagt.
Der Vermieter gibt die Musik und den Takt vor.
quote:<hr size=1 noshade>Der Geschäftsführer möchte jedoch nicht mit seinem Privatvermögen haften. <hr size=1 noshade>
Pech.
Durch die beschränkte Haftung der GmbH möchten Vertragspartner regelmäßig keine größeren finaziellen Risiken eingehen, es sei denn, der Geschäftsführer haftet persönlich mit seinem Privatvermögen.
Das wird nicht das letzte Mal sein, das man deswegen vor verschlossenen Türen steht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Hallo,
der Markler behauptet, dass eine Erhöhung der Kaution im gewerblichen Mietvertrag keine Mietschulden deckt.
Bitte verstehen Sie, dass kaum ein GMBH-Geschäftsführer unbegrenz mit sein Privatvermögen haften möchte. Sofern es nur die vom Markler angekündigten 1.350 EUR private Haftung sind hat der Geschäftsführer keinen Einwand, aber höchstwahrscheinlich schwindelt der Markler und bindet den Mieter an eine weitaus höhere Haftungssumme.
Welche Möglichkeiten empfehlen Sie Geld zur Sicherungsverwahrung um alle Forderungen des Mietvertrages zu decken?
Laut markler ist es anscheinend im gewerblichen Mietvertrag nicht zulässig eine Kaution zu erhöhen, weil dadurch keine Mietschulden gedeckt werden können
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Hier noch mal meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es, gewerblichen Vermietern entgegen zu kommen, damit dieser Sicherheiten hat ohne den Geschäftsführer finanziell anzugreifen ?
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quote:<hr size=1 noshade>Bitte verstehen Sie, dass kaum ein GMBH-Geschäftsführer unbegrenz mit sein Privatvermögen haften möchte. <hr size=1 noshade>
Interessiert doch keinen. Entweder man erfüllt die Bedingungen des Vertragspartners oder sucht sich einen anderne (wenn man denn einen findet).
Warum soll ein Fremder die Haftung für etwas übernehmen was der GF verbockt oder der GmbH passiert?
quote:<hr size=1 noshade>aber höchstwahrscheinlich schwindelt der Markler und bindet den Mieter an eine weitaus höhere Haftungssumme. <hr size=1 noshade>
Da gibt es ja die Möglichkeit dem effektiv und einfach zu begegnen.
quote:<hr size=1 noshade>Welche Möglichkeiten gibt es, gewerblichen Vermietern entgegen zu kommen, damit dieser Sicherheiten hat ohne den Geschäftsführer finanziell anzugreifen ? <hr size=1 noshade>
Genau die, welche der Vermieter vorgibt bzw. akzeptiert.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Andere Frage, die mit diesem Thema zusammenhängt:
Feststellung: Das Mietkautionskonto um Schäden am Objekt zu beheben.
Welches Konto für Ansprüche auf Mietschulden?
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Ich fürchte, Sie begreifen es einfach nicht. Der Vermieter will für den Fall des Zahlungsausfalls eine Bürgschaft. Da der GF nicht bürgen will, kann er entweder
a) sich ein anderes Objekt suchen
b) sich einen Dummen suchen, der für die GmbH bürgt.
In beiden Fällen bleibt nur viel Erfolg für die Suche zu wünschen.
quote:
Bitte verstehen Sie, dass kaum ein GMBH-Geschäftsführer unbegrenz mit sein Privatvermögen haften möchte. Sofern es nur die vom Markler angekündigten 1.350 EUR private Haftung sind hat der Geschäftsführer keinen Einwand, aber höchstwahrscheinlich schwindelt der Markler und bindet den Mieter an eine weitaus höhere Haftungssumme.
Wenn ein GmbH-Geschäftsführer die Haftung, welche aus einem mit 3monatiger Frist kündbaren Mietvertrag resultiert, nicht überschauen kann, sondern ernsthaft glaubt, dass der Makler die Haftungssumme festlegen kann, sollte er besser keine GmbH führen.......
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