Blitzer und rote Ampel in Berlin - Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten in Berlin

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Blitzer, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeit, Messung, Einstellung
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Bltzer, Blitzerampel, Mausefalle, ESO ES 3,0, Poliscan Speed - Post aus der Magazinstraße

Es steht fast täglich in jeder Berliner Tageszeitung: Die Stadt ist pleite! Wie aber sollen all die Finanzlöcher gestopft werden. Nicht nur der ADAC stellt jedes Jahr aufs Neue fest, dass in vielen Fällen die Autofahrer zur Kasse gebeten werden. Und so liegt es nicht fern, dass auch der Berliner Senat versucht, die leeren Haushaltskassen ein wenig mit Bußgeldern aus Ordnungswidrigkeiten aufzufüllen.

So verwundert es nicht, dass die Parkraumbewirtschaftung samt Einstellung weiterer Ordnungshüter zu deren Überwachung immer weiter ausgebaut wird.

Sascha  Kugler
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Aber damit nicht genug, auch auf eine verstärkte Verkehrsüberwachung zu Lasten der Autofahrer wird der Fokus gelegt. Diese Einnahmen werden bereits in die Haushaltsplanungen mit einbezogen. Werden die Ziele in einem Monat nicht erzielt, so wächst im nächsten Monat der Druck auf die Ordnungshüter und Beamten, die kalkulierten Zielvorgaben zu erfüllen. Dies geschieht natürlich alles immer unter dem Deckmantel der Prävention und der Verkehrssicherheit.

Das Land Berlin ist im Bereich der Verkehrsüberwachung eines der aktivsten Länder.

Neben fest installierten Blitzerampeln kommt es vielerorts zu Rotlichtüberwachungen oder Geschwindigkeitskontrollen samt Mausefallen durch abkommandierte Hundertschaften der Polizei. In den Tunneln der Stadtautobahnen wurden unsichtbare Blitzer installiert und auch sonst wurden in den letzten Jahren auffallend viele Messungen durchgeführt. Meist mit der Begründung, es handele sich um Unfallschwerpunkte. Dabei werden auch verstärkt Videowagen mit Geräten den Typs ESO ES 3.0 und Poliscan Speed verwendet.

Für die Ahndung und Verfolgung alle dieser festgestellten Verkehrsverstöße in Berlin ist die zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin in der Magazinstraße in Berlin Mitte zuständig.

Haben Sie im Straßenverkehr einen Verstoß begangen und wurden dabei „erwischt“, wird gegen Sie als Betroffener zunächst ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. In vielen Fällen erfahren die Betroffenen erst jetzt, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren läuft.

Grundsätzlich müssen Sie darauf nicht reagieren. Die Angaben zur Sache sowie zur Person sind alle freiwillig. Sie haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. 

Es ist jedoch auffallend, dass die Bußgeldbehörde in Berlin, die Bußgeldverfahren in vielen Fällen bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens einstellt, wenn nachvollziehbare Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung  oder andere Gründe vorgebracht werden.

Für Sie als Betroffener ist es jedoch nahezu unmöglich, sich qualifiziert auf den Tatvorwurf im Anhörungsbogen einzulassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie Einsicht in die dem Vorgang zugrunde liegende Ermittlungsakte nehmen können.

Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann. Die Akteneinsicht gibt dem Rechtsanwalt die Möglichkeit sich intensiv mit den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfen auseinander zu setzen. Ein Rechtsanwalt der seinen Fokus auf das Straßenverkehrsrecht gelegt hat, kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte aufgrund seiner fundierten Kenntnisse bezüglich der verschiedenen Messmethoden, sowie über die Bestimmungen die bei solchen Messungen beachtet werden müssen, beurteilen, ob die Ihnen z.B. vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung auch vor Gericht bestand hat oder ob das Verfahren z.B. aufgrund fehlender Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs eingestellt werden muss.

Dies ist bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides möglich. Deshalb sollte bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zumindest mit der Beantragung der Akteneinsicht beauftragt werden. Denn nur nach dem Blick in die Ermittlungsakte ist es möglich zu überprüfen, ob der Ihnen gemachte Verkehrsverstoß auch nachweisbar ist und Bestand haben kann. 

Vielfach kommt es zu fehlerhaften Messergebnissen. Eine ordnungsgemäße Messung kann nur dann erfolgen, wenn diese nach den Herstellerangaben erfolgt und keine Störfaktoren vorhanden sind, wie z.B. die fehlerhafte Einstellung des Messwinkels (also der Winkel, in dem das Messgerät zur Fahrbahn aufgestellt wird) oder eine Spiegelung auf regennasser Fahrbahn.

In jedem Fall sollte nicht jede Messung anstandslos hingenommen werden. Aktuelle Studien belegen, dass bis zu 67 % der Messungen fehlerhaft sind.

Wie bereits erwähnt sollten Sie beachten, dass Sie einen Rechtsanwalt bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens einschalten und nicht erst einen Bußgeldbescheid abwarten. Der Rechtsanwalt hat bereits die Möglichkeit im Ermittlungsverfahren eine Einstellung herbeizuführen, so dass nicht einmal zum Erlass eines Bußgeldbescheid kommen muss.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts in den meisten Fällen übernommen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch meine Artikel:

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messung mit PoliScan Speed

http://www.123recht.de/article.asp?a=39573

Bußgeldverfahren eingestellt, weil das Blitzer - Foto oder das Video nicht als Beweis anerkannt wird

http://www.123recht.de/article.asp?a=53642

Einspruch gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldbescheid

http://www.123recht.de/article.asp?a=63083

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Lohnt sich der Einspruch?

http://www.123recht.de/article.asp?a=67115

Einstellung Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Messgerät Einseitensensor ESO ES 3.0

http://www.123recht.de/article.asp?a=67964

Bußgeldbescheid nach Messung mit Laserpistole wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Foto unverwertbar

http://www.123recht.de/article.asp?a=82340

Fahrverbot nach Bußgeldbescheid wegen Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3,0

http://www.123recht.de/article.asp?a=83210

Punkte, Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen – Was nun?

http://www.123recht.de/article.asp?a=26594

Handy am Steuer

http://www.123recht.de/article.asp?a=17605

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

http://www.123recht.de/article.asp?a=20698

Punkte in Flensburg und Punkteabbau im Verkehrszentralregister

http://www.123recht.de/article.asp?a=30420

www.bgkw-law.de

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